Elternzeit - Teilzeit - Änderung wg. Krankheit des Kindes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit - Teilzeit - Änderung wg. Krankheit des Kindes?

Liebe Frau Bader, ich habe für die ersten zwei Jahre Elternzeit beantragt, und zwar in der Form, dass ich die ersten 14 Lebensmonate meines Kindes komplett zu Hause bleibe und direkt im Anschluss bis zum 2. Geburtstag in Teilzeit arbeite. Nun ist es so, dass mein Kind schwer krank ist. Was auch direkt nach der Geburt, also auch bei Antragstellung schon bekannt war, allerdings war damals noch nicht ganz klar, welche Krankheit vorliegt, im weiteren Verlauf hieß es immer, dass könne sich noch bis zum 1. Geburtstag "auswachsen". Leider ist es nicht so, der 1. Geburtstag steht vor der Tür. Bei dem derzeitigen Gesundheitszustand werde ich nur schwerlich arbeiten gehen könne (auch nicht in Teilzeit), da wir regelmäßig zur Untersuchung und Behandlung ins Krankenhaus müssen (dauert teilweise mehrere Stunden täglich). Eine andere Betreuungsperson wie Großmutter etc. ist nicht in unmittelbarer Nähe, so dass ich selbst ins Krankenhaus mitfahren muss. Kann ich jetzt noch die Elternzeit insoweit ändern, dass ich bis zum 2. Geburtstag weiter zu Hause bleibe, also nicht in Teilzeit arbeiten werde? Wenn ja, welche Fristen muss ich einhalten? Bräuchte ich eine Bestätigung der Klinik über den Gesundheitszustand meines Kindes und den Betreuungsaufwand? Vielen Dank für Ihre Antwort. tomsmami

Mitglied inaktiv - 12.03.2012, 23:08



Antwort auf: Elternzeit - Teilzeit - Änderung wg. Krankheit des Kindes?

Hallo, Teilen Sie dem Arbeitgeber einfach mit, dass Sie die Teilzeit nicht ausüben können. Ich würde ihm die Gründe mitteilen, damit er Verständnis aufbringt.Beweisen müssen Sie die Gründe nicht. Wenn Sie den Antrag schon gestellt haben und er ihn bewilligt hat, würde ich ihm diese Informationen schnell geben, damit er umorganisieren kann. Liebe Grüße und alles Gute, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2012



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