Liebe Frau Bader,
ich habe am 9.9.2016 Zwillinge zur Welt gebracht. Sie wurden etwa 2 Wochen vor dem ET (25.9.2016) geboren.
Ist es richtig, dass mein Mutterschutz nach wie vor vom ET berechnet wird, also am 18.12.2016 endet und nicht das tatsächliche Geburtsdatum als Berechnungsgrundlage dient?
Wenn ich zunächst 2 Jahre Elternzeit beantrage, endet diese dann am 8.9.2018 oder am 24.9.2018?
Danke für Ihre Antwort und viele Grüße
von
Hanna-Maria
am 20.09.2016, 12:21
Antwort auf:
Elternzeit nach Mehrlingsgeburt
Hallo,
hier muss man in zwei Schritten vorgehen:
1. Hinzurechnung nicht genommen Mutterschutzfristen wegen Geburt vor ET
2. Hinzurechnung 4 Wo für Mehrlinge (ich finde das Wort immer wieder niedlich)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2016
Antwort auf:
Elternzeit nach Mehrlingsgeburt
Es ist richtig, dein Mutterschutz endet am 18.12.2016, also 12 Wochen nach ET.
Wenn du genau 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest, dann endet diese am 08.09.2018.
Du solltest in der Mitteilung an deinen Arbeitgeber aber auch genaue Daten angeben, nicht nur schreiben "Elternzeit für 2 Jahre" sondern schon "Elternzeit bis zum...", so verhinderst du Missverständnisse.
von
chrissicat
am 20.09.2016, 12:39
Antwort auf:
Elternzeit nach Mehrlingsgeburt
Jein.
Klar ist, wenn die Kinder vor dem ET geboren worden sind, wird dir die Zeit nicht abgezogen sondern dran gehangen. ABER !!!, die EZ verlängert sich eben nicht um die Mutterschutzzeit. heißt also, der Vortag vor dem 3ten Geburtstag ist der letzte Elternzeittag, am 3ten Geburtstag endet diese. Viele Frauen denken sie hätten Mutterschutz plus Elternzeit, das ist aber faktisch falsch. Mutterschutz, ob regulär oder verlängert und plus evtl vorgeburtlichen Mutterschutz und Elternzeit laufen also gleichzeitig - wichtig für deine Meldung gegenüber dem AG. Dadurch das Du Zwillinge bekommen hast und damit eh schon einen längeren Mutterschutz nach der Geburt hast, musst Du aber nicht in der Woche nach der Geburt die EZ beim AG melden sondern kannst Dir etwas mehr zeit lassen.
Für das Mutterschaftsgeld aber gibt es keinen Nachteile ob Du vor der Geburt 4 Wochen Mutterschutz hattest oder die 6 Wochen bis zum ET, das wird wie gesagt dran gehangen.
Mein Rat wäre auch, melde ein festes Datum an, also nicht solche schwammige Angaben wie ich melde 2 Jahre an sondern ab dem 9.9.2018 stehe ich ihnen wieder zur Verfügung. Oder wenn du an dem Tag nicht arbeiten möchtest wegen Geburtstag, dann eben am dem 10.09. Bis zum 9.09.2019 darfst Du da jedes beliebige Datum nehmen. Ab dem tag aber spätestens MUSST Du wieder arbeiten.
Mitglied inaktiv - 20.09.2016, 13:13