Hallo Frau Bader,
meine Kinder sind jetzt 3 1/2 und 6 Jahre alt und ich habe bei beiden jeweils 12 Monate Elternzeit nach der Geburt genommen. Bei meinem damaligen Arbeitgeber habe ich danach jeweils ein Formular ausgefüllt, um noch einmal Elternzeit ggf. bis zum 7. oder 8. Lebensjahr nehmen zu können. Nun habe ich inzwischen eine neue Stelle, die im nächsten Jahr enden wird, und bei Antritt gar nicht mehr an diese Möglichkeit gedacht. Kann ich trotzdem im nächsten Jahr nochmal Elternzeit nehmen oder muss ich mich arbeitssuchend melden, auch wenn ich gar nicht auf Jobsuche bin, sondern den Großen beim Schulstart unterstützen möchte? Was hat welche Vor- und Nachteile, bzgl. Krankenversicherung und Nebenjob beispielsweise?
Vielen Dank für Ihren Rat und liebe Grüße
Jonamami
von
Jonamami
am 09.11.2018, 06:17
Antwort auf:
Elternzeit nach drittem Geburtstag?
Hallo,
ohne AG auch keine EZ. Sie können eben halt einfach zu Hause bleiben. Kümmern Sie sich dann aber um die KK - und versuchen Sie, bei der Agentur f Arbeit eine Freistellung zu erhlaten, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. Sonste verschenken Sie ArbGeld 1
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2018
Antwort auf:
Elternzeit nach drittem Geburtstag?
Zeitvertrag... So weit ich weiß, kann der "neue" Arbeitgeber zustimmen, muß er aber nicht (das gilt für die Elternzeit)... Wenn der Vertrag beim neuen Arbeitgeber ausläuft, dann kannst Du Dich 3 Monate vor Ablauf Arbeitssuchend melden. Allerdings musst Du dann auch die Betreuung Deiner Kinder gewährleisten können...
Sprich wenn Du daheim bleiben möchtest und je nachdem wann dein Zeitvertrag beim neuen Arbeitgeber ausläuft mußt Du dich Arbeitssuchen/Arbeitslos melden. Wenn der AG des Zeitvertrages der Elternzeit nicht zustimmt, verfällt diese.
von
peekaboo
am 09.11.2018, 11:35