Hallo,
ich werde Ende Oktober mein Kind bekommen. Nun ist es jedoch bei uns etwas kompliziert. Der Vater des Kindes wohnt nicht im Haushalt mit mir und dem Kind, aber im selben Wohnhaus (andere Wohnung). Wir haben mittlerweile kein partnerschaftliches, aber ein sehr freundschaftliches Verhältnis zueinander. Ich werde nach Geburt/ Mutterschutz Elternzeit beantragen und er möchte dies ebenfalls tun, so dass wir uns zunächst gemeinsam (bzw. abwechselnd) um das Kind kümmern können und dann eventuell einer, vor Ablauf der Elternzeit, auch wieder über die Teilzeitregelung arbeiten gehen kann. Elterngeld würde zunächst ich beantragen, da ich zur Zeit mehr verdiene. Er hat sich ein kleines Polster angespart.
Ist dieser Plan rechtlich gesehen so machbar?
LG
von
Mauhaus
am 11.09.2017, 12:00
Antwort auf:
Elternzeit getrennt lebende Eltern
Hallo,
er kann nur Elternzeit nehmen, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt.
Und ohne Eltern Zeit kein Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2017
Antwort auf:
Elternzeit getrennt lebende Eltern
Wir hatten zunächst an 6-7 Monate gemeinsame Elternzeit gedacht. LG
von
Mauhaus
am 11.09.2017, 12:18
Antwort auf:
Elternzeit getrennt lebende Eltern
Elternzeit könnte er nur nehmen, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt.
von
Himbeere2008
am 11.09.2017, 12:29
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Elternzeit getrennt lebende Eltern
Gibt es andere Möglichkeiten, wie der Vater des Kindes unterstützend da sein kann, ohne seinen Job zu gefährden? Eventuell Anfrage auf unbezahlten Urlaub? Da ich schon zwei größere Kinder habe, wäre ich natürlich sehr froh, wenn er sich Zeit nehmen könnte und mich mit dem Baby unterstützen könnte.
von
Mauhaus
am 11.09.2017, 13:07
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Elternzeit getrennt lebende Eltern
Er könnte sich bei dir melden und seine eigentliche Wohnung als Zweitwohnsitz. Zudem muss es ja wo auch einen andere Option geben wegen Wechselmodel. Das wäre etwas was ihr bei der Nähe und wenn ihr euch so gut versteht auf Elternebene echt ins Auge fassen solltet.
Mitglied inaktiv - 11.09.2017, 13:22