Elternzeit/ Elterngeldanspruch bei Rueckkehr nach Deutschland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit/ Elterngeldanspruch bei Rueckkehr nach Deutschland

Guten Morgen Frau Bader, Ich kehre nach 6 Jahren in Irland wieder nach Deutschlad zurueck. Ich habe 2 Kinder und bin momentan noch im Mutterschutz. Baby Nummer 2 ist im September geboren und wir wollen noch vor Ende des Jahres in Deutschland sein. Nun habe ich schon mehrfach gelesen, dass mir auch Elternzeit bzw Elterngeld zusteht, wenn ich im europaeischen Ausland gearbeitet habe. Mir ist nicht ganz klar, wie dies funktioniert. Wenn ich Irland verlasse, gebe ich meinen Job auf und wenn ich mich dann in Deutschland melde, gelte ich dann nicht sofort als arbeitslos? Oder funktioniert der Uebergang Mutterschutz zu Elternzeit auch in meinem Fall? Steht mir auch tatsaechlich Elterngeld zu? Danke

von Pandy17 am 09.11.2017, 10:33



Antwort auf: Elternzeit/ Elterngeldanspruch bei Rueckkehr nach Deutschland

Hallo, sie haben für das zweite Kind bis zu zwölf Monaten nach der Geburt Anspruch auf Elterngeld. Wenn sie wieder in Deutschland es sind, wenden Sie sich eine Elterngeldstelle und stellen einen Antrag. Das Elterngeld für die verbleibenden Monate wird dann nach ihrem Lohn, den Sie in Irland erhalten haben, berechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2017



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