Guten Tag Frau Bader,
ich habe vor 7 Wochen einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Der Elternzeitbeginn soll in 4 Monaten sein.
Es handelt sich um den dritten EZ Abschnitt und er liegt zwischen dem 3-8 Lebensjahr
Daher könnte er theoretisch vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Bisher habe ich noch keine Bestätigung vom Arbeitgeber erhalten.
Ist die Elternzeit somit bestätigt? Ich habe irgendwo gelesen, dass der Arbeitgeber 4 Wochen Zeit hat den Antrag abzulehnen. Und es ist ja mittlerweile 7 Wochen her seit Antragstellung
Stimmt diese Frist?
von
Papafragtes
am 28.07.2023, 16:41
Antwort auf:
Elternzeit Ablehnung Frist
Hallo,
§ 16 Abs 1 BEEG:
Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2023
Antwort auf:
Elternzeit Ablehnung Frist
Der Antrag gilt als genehmigt. Und wenn sie Arbeitszeiten mit angegeben haben sind die auch genehmigt.
von
Ani123
am 28.07.2023, 23:03
Antwort auf:
Elternzeit Ablehnung Frist
Wenn du eindeutig nachweisen kannst, dass das Schreiben dem Arbeitgeber im Original (kein Fax, keine E-Mail) zugegangen ist, dann ist alles gut.
Aber du bist hier in der Beweispflicht. Wenn der Arbeitgeber sagt, er hat die Elternzeitanmeldung nie bekommen, dann liegt es an dir, den Zugang zu beweisen.
von
Dojii
am 31.07.2023, 07:18