Hallo Frau Bader,
was passiert, wenn ich jeweils Elterngeld/Elternzeit bis zum 24. eines Monats beziehe, aber mich entschließe bereits am 15.8. wieder voll in den Beruf einzusteigen anstatt bis zum 24.8. zu warten?
Wie wird das Elterngeld gekürzt / nach welchem Prinzip? "Rentiert" es sich dann schon früher zu arbeiten aus rein finanzieller Sicht?
(Für Urlaubstage macht es ja wie ich das sehe keinen Unterschied)
Vielen Dank
von
linfi88
am 30.07.2018, 11:18
Antwort auf:
Elterngeldkürzung bei früherem Wiedereinstieg?
Hallo,
der Lohn wird dann für diese Zeit auf das Elterngeld angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2018
Antwort auf:
Elterngeldkürzung bei früherem Wiedereinstieg?
Wenn du im Elterngeldbezug arbeitest oder bezahlten Urlaub nimmst, wird das Gehalt dieser Tage taggenau(!) mit dem Basiselterngeld verrechnet.
Man kann Pi mal Daumen sagen, dass du dann beim Basiselterngeld etwa 65% von dem, was du in diesen paar Tagen netto verdienst, beim Elterngeld weniger bekommst.
von
Dojii
am 30.07.2018, 11:22