Hallo
Ich befand mich bis zum 01.02.15 in der 1-jährigen Elternzeit. Seit 02.02.15 würde ich aber wieder arbeiten, habe aber Beschäftigungsverbot bis Beginn Mutterschutz.
Wie berechnet sich nun das elterngeld? Liege ich richtig das die aktuellen Monate bis Geburt angerechnet werden plus die Monate vor der 1-jährigen Elternzeit?
Vielen Dank schon einmal.
Nadine
von
nadine1983
am 23.02.2015, 09:45
Antwort auf:
elterngeldberechnung nach elternzeit
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Nicht zählen tun die Monate, in denen Sie MG o EG bekommen - die BV-Monate dagegen zählen voll.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2015
Antwort auf:
elterngeldberechnung nach elternzeit
War der 1.2. dein erster Arbeitstag oder der letzte Tag der Elternzeit?
Wann fängt dein MuSchu an?
War der 1.2. der letzte Tag der Elternzeit/Elterngeldzeit, dann zählen die Monate März bis zum Monat bevor der Mutterschutz beginnt zur Berechnung des neuen Elterngeldes.
Kommen da keine 12 Kalendermonate zusammen, werden die restlichen aus der Zeit von vor der ersten Geburt herangezogen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.02.2015, 12:21
Antwort auf:
elterngeldberechnung nach elternzeit
1.2. War letzter tag elternzeit.
Dann passt das so in etwa wie ich es mir gedacht habe
Vielen Dank.
von
nadine1983
am 24.02.2015, 06:32