Hallo Frau Bader! Ich habe mein 2. Kind m 1.10 entbunden. Für mich steht aber fest, das ich auf jeden Fall noch ein drittes Kind möchte. Allerdings muss das ja finanziell alles gut durchdacht werden. Was wäre, wenn ich im September nächsten Jahres erneut schwanger werden würde. Also noch in der Elternzeit? Wie berechnet sch dann das künftige Elterngeld? Da ich ja derzeit nur Elterngeld bis Oktoer 2013 erhalte, was passiert ab Oktober? Da bekomme ich gar nichts, falls ich nicht wieder arbeiten gehe? Nach dem ersten Kind bin ichnach einem Jahr wieder vollzeit arbeiten gewesen, damit für das zweite kind ein hoher Elterngeldanteil zustande kommt. Das war allerdings sehr anstrengend. Nach diesem Kind kann ich rein zeitlich gar nicht mehr vollzeit arbeiten. Würde ich ab Oktober 2013 also nur noch 30 statt 40 Stunden arbeiten, bekäme ich logischerweise ein geringeres Gehalt. Fallen die 7 Monate Teilzeitarbeit dann auch mit in die Berechnung? Und was fällt in die Berechnung, wenn ich die Elternzeit verlängere? Ein viel geringeres Elterngeld würde bei uns arge finanzielle Probleme bringen. Gibt es da andere Lösungen? Vielen Dank. Sunny
von Sunnyte21 am 28.10.2012, 08:22