Frage: Elterngeldantrag

Hallo, ich habe folgende Frage Ich die Mutter gehe ab Geburt in Elternzeit bzw muschu und dann direkt in Anschluss in die Elternzeit.Mein Partner nimmt sich den 1 Lebensmonat und den 7 Lebensmonat auch jeweil 1 Monat Elternzeit. Bei mir 1+2 Lebensmonat muschu, 3Lebensmonat BasisElterngeld ab dem 4 Lebensmonat in Elterngeldplus. Wie viele Monate Elterngeld stehen uns denn zur Verfügung?Ich lese manchmal was von 12 aber auch was von 14 Monaten. Mit freundlichen Grüßen

von Happiness1992 am 12.04.2022, 08:36



Antwort auf: Elterngeldantrag

HAllo, 14 Monate, frei zu verteilen. Ausnahme: Monate mit MG werden immer der Mutter zugerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2022



Antwort auf: Elterngeldantrag

Gemeinsam stehen euch 14 Monate zur Verfügung. Dein Partner nimmt 2, dann hast Du noch 12 Monate Basiselterngeld. Wenn Du dann die ersten 3 Monate Basiselterngeld nimmst, hast Du also noch 9 Monate Basiselterngeld oder 18 Monate Elterngeldplus übrig.

von Suomi am 12.04.2022, 08:47



Antwort auf: Elterngeldantrag

KM: Mutterschutz zählt als Basis-EG. 3 Monat möchten sie auch Basis-EG nehmen (da kann durchaus auch noch Mutterschutz mit rein fallen). = 3 Monate Basis-EG. KV: Er nimmt den 1. und 7. Monat EZ mit Basis-EG. = 2 Monate Basis-EG. Insgesamt stehen den Eltern 14 Monate Basis-EG zur Verfügung, wovon mindesten 2 Monate von einem Partner genommen werden müssen. Um gekehrt kann ein Partner max. 12 Monate Basis-EG nehmen. Jeder Monat Basis-EG entspricht 2 Monate EGplus. Es entspricht die Hälfte vom Basis-EG. In ihrem Fall sind von den 14 Monaten Basis-EG 5 Monate mit Basis-EG genommen, es bleiben 9 Monate. Diese können auch mit 18 Monaten EGplus genommen werden. Bitte beachten Sie, dass EG und EZ zwei verschiedene Sachen sind. EZ kann jedes Elternteil 3 Jahre nehmen und das bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Wenn mind. 2 Jahre am Anfang gemeldet werden kann um das 3. Jahr verlängert werden ohne Zustimmung des AG. Bei kürzerer EZ muss der AG einer Verlängerung zustimmen. Ausnahme: Das Kind ist älter als 3 Jahre bzw. es wurde gearbeitet, mit neuer Frist gemeldet. Während der EZ kann TZ in EZ bis zu 32 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Wird in der Zeit EG bezogen wird es damit verrechnet. Wenn kein EG mehr bezogen wird gibt es keine Verrechnung. Z. B. kann 2 Jahre EZ gemeldet werden und ab den 22. Monat TZ in EZ gearbeitet werden. Fristgerecht wird um das 3. Jahr verlängert und somit bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag TZ in EZ gearbeitet. EGplus wird bis zum 21. Monat bezogen. Das wäre in ihrem Fall möglich. Es besteht auch die Möglichkeit sich EGplus nach dem 1. Geburtstag als Einmalzahlung auszahlen zu lassen, um z. B. einer Verrechnung mit Gehalt zu umgehen oder wenn ein neuer Mutterschutz oder EG-Bezug für ein weiteres Kind ansteht. Da gibt es verschiedene Gründe. Es muss nur daran gedacht werden den Antrag darauf zu stellen.

von Ani123 am 12.04.2022, 19:29



Antwort auf: Elterngeldantrag

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten

von Happiness1992 am 12.04.2022, 20:31



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