Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund privater Veränderungen muss ich meinen Elterngeldantrag ändern.(mein Mann würde versetzt,500 km vom heutigen Wohnort,er fängt im November an. Wir ziehen mit um.) Der Sachverhalt ist sehr komplex,so dass auch der Elternzeitantrag beim Arbeitgeber geändert werden muss. Ich habe kurzfristig einen Termin bei meinem Arbeitgeber. Nun haben sich soviele Fragen ergeben, die ich gern vorab professionell abklären würde. Kurz die Fakten: Unser Kind ist im April 2018 geboren. Ich habe ELTERNZEIT für 2 Jahre beantragt. Rückkehr in den Job war mit 15 Stunden/Woche auf 2 Tage ab Oktober 2018 geplant. Ab April 2019 wollte ich mit 30 Stunden/Woche einsteigen. Elterngeld habe ich beantragt bis April 2019. Nun ist es so, dass mein Mann versetzt worden ist. Die Entfernung zum jetzigen Wohnort beträgt mehr als 500 km. Ich werde also nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren, weiß aber nun nicht wie so eine Änderung des Elterngeldantrags geht, wenn der jetzige Arbeitgeber im schlimmsten Fall nicht zustimmt. Möglichkeit 1: ich kündige zum 31.12 und gleiche die vereinbarten 15 Stunden/Woche bis zum Jahresende durch noch vorhandene Urlaubs- u Gleitzeittage aus. Für die Monate Januar bis März/April 2019 würde ich dann gern volles Elterngeld beantragen wollen. Ist das möglich, auch wenn ich in dieser Zeit quasi keinen Arbeitsvertrag habe? Möglichkeit 2: ich vereinbare mit dem jetzigen Arbeitgeber,dass ich die angedachten 15 Stunden/Woche von Oktober 2018 bis April 2019 ändern lasse auf volle ELTERNZEIT, dh ohne Teilzeit. Und lasse mir die angesammelten Überstunden u Gleitzeittage im Mai 2019 auszahlen. Und beende das derzeitige Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen Ende Mai 2019. Der elterngeldstelle teile ich die Änderung mit ohne zu wissen, ob ich bereits im Mai/Juni 2019 einen neuen Arbeitgeber gefunden haben werde ... Was würden Sie mir empfehlen? Was muss ich vor dem Gespräch mit meinem Arbeitgeber noch unbedingt wissen, damit ich keine Ansprüche verwirke u die Möglichkeit behalte bis März/April 2019 volles Elterngeld zu erhalten?
von curl2712 am 13.08.2018, 09:40