Frage: Elterngeld Urlaubsgeld

Hallo. Wir bekommen im Januar unseren Sohn. Ich bin noch beschäftigt aber freigestellt,bekomme also meinen Lohn weiter. Jetzt gibt es Mutterschaftsgeld. Ich habe nun aber noch 30 Tage Urlaub stehen die ich im Januar und Februar auszahlen lassen wollte. Ist das so möglich oder könnte mir dann Elterngeld abgezogen werden? Lg Steffi

von Steffi1231 am 23.12.2012, 12:22



Antwort auf: Elterngeld Urlaubsgeld

Hallo, man kann sich bei eienm laufenden Arbeitsverhältnis keinen Urlaub auszahlen lassen. Ansonsten werden Einmalzahlungen, die auch so deklariert sind, nicht berücksichtigt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.12.2012



Antwort auf: Elterngeld Urlaubsgeld

Hallo. Danke für die Antwort. Wie mein Arbeitgeber das deklariert weiss ich noch nicht. Aber so richtig verstehe ich das noch nicht. Es geht nicht drumm ob Urlaubsgeld mit gezählt wird bei der Berechnung des Elterngeldes. Es geht darum das evt. dann im Februar das Urlaubsgeld ausbezahlt wird und es aber dann auch Elterngeld gibt. Nicht das ich dann kein Elterngeld bekomme oder esverrechnet wird weil ich ja Urlaubsgeld oder Sonderzahlung bekommen habe. Lg Steffi

von Steffi1231 am 27.12.2012, 08:31



Antwort auf: Elterngeld Urlaubsgeld

Hallo Frau Bader. Könnten sie mich kurz aufklären? Lg Steffi

von Steffi1231 am 30.12.2012, 21:07



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