Hallo.
Wir bekommen im Januar unseren Sohn.
Ich bin noch beschäftigt aber freigestellt,bekomme also meinen Lohn weiter.
Jetzt gibt es Mutterschaftsgeld.
Ich habe nun aber noch 30 Tage Urlaub stehen die ich im Januar und Februar auszahlen lassen wollte.
Ist das so möglich oder könnte mir dann Elterngeld abgezogen werden?
Lg Steffi
von
Steffi1231
am 23.12.2012, 12:22
Antwort auf:
Elterngeld Urlaubsgeld
Hallo,
man kann sich bei eienm laufenden Arbeitsverhältnis keinen Urlaub auszahlen lassen.
Ansonsten werden Einmalzahlungen, die auch so deklariert sind, nicht berücksichtigt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.12.2012
Antwort auf:
Elterngeld Urlaubsgeld
Hallo.
Danke für die Antwort.
Wie mein Arbeitgeber das deklariert weiss ich noch nicht.
Aber so richtig verstehe ich das noch nicht.
Es geht nicht drumm ob Urlaubsgeld mit gezählt wird bei der Berechnung des Elterngeldes.
Es geht darum das evt. dann im Februar das Urlaubsgeld ausbezahlt wird und es aber dann auch Elterngeld gibt.
Nicht das ich dann kein Elterngeld bekomme oder esverrechnet wird weil ich ja Urlaubsgeld oder Sonderzahlung bekommen habe.
Lg
Steffi
von
Steffi1231
am 27.12.2012, 08:31
Antwort auf:
Elterngeld Urlaubsgeld
Hallo Frau Bader.
Könnten sie mich kurz aufklären?
Lg Steffi
von
Steffi1231
am 30.12.2012, 21:07