Sehr geehrte Frau Bader, ich bitte um Hilfe, ich blick nicht mehr durch 😂
Zu den Fakten, ich bin schwanger, mein vertrag ist befristet bis zum 31.12.2016. Kind kommt also vor ende des Vertrages.
1. elternzeit: reiche ich beim AG bis 31. 12.2016 ein, richtig? Aber was ist denn dann? Muss ich mich dann in dem jahr, wo ich mit dem baby zu hause selber versichern? Oder mich in der zeit beim arbeitsamt melden?
2. bekomme ich 12 monate elterngeld obwohl ich dann nicht 'in elternzeit' wegen 'der arbeitslosigkeit' bin? Ich bin seit zwei jahren fest angestellt.
3. bekomme ich dann die 67% elterngeld oder dann als 'arbeitslose' nur diese 300 euro?
4. Wer zahlt bzw bekomme ich mutterschaftsgeld?
Ich bin wirklich dankbar über etwas hilfe, ich blick da nicht durch. Danke
von
claudiaundben
am 05.01.2016, 14:23
Antwort auf:
Elterngeld und zeit bei befristetem vertrag
Hallo,
1. Wenn sie das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen, sind sie derzeit beitragsfrei krankenversichert
2. Klar
3. Die 67 %
4. Die Krankenkasse und der Arbeitgeber
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2016
Antwort auf:
Elterngeld und zeit bei befristetem vertrag
Alles gut.
Du bekommst Elterngeld anhand des Lohnes, arbeitest ja bis zur Geburt.
Ebenso Mutterschutzgeld.
Du meldest Dich dann drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrages beim Arbeitsamt arbeitslos, ohne Leistungen zu beantragen.
Beim Elterngeld macht es Sinn dieses auf zwei Jahre zu splitten wenn Du nicht verheiratet bist oder Dein Mann privatversichert ist.
Beitragsfreie Krankenkasse gibt es ohne Arbeitgeber nur, solange man Elterngeld bekommt.
Hast Du dann Betreuung und kannst mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten, dann kannst Du ALG1 beantragen.
Oder eben zeitig selbst eine Arbeit suchen.
von
Sternenschnuppe
am 05.01.2016, 15:28
Antwort auf:
Elterngeld und zeit bei befristetem vertrag
Danke, super deine antwort. Endlich mal ne konkrete antwort.
Ich würd gern nochwas fragen. Ich habe eine teilzeitstelle und auch noch einen minijob. 830 euro netto u nochmal 120 euro netto. Wird das dann zusammen gezählt für die berechnung der 67% oder wird der minijob nicht beachtet? Weisst du das auch zufällig noch?
von
claudiaundben
am 05.01.2016, 15:55
Antwort auf:
Elterngeld und zeit bei befristetem vertrag
Einkommen ist Einkommen. Das wird dann zusammengerechnet.
Brauchst alle Lohnzettel, oder beim Nebenjob geht auch eine Gesamtbestätigung vom Chef, wenn es da keine monatlichen Abrechnungen gibt.
Fürs Elterngeld.
Mutterschutzgeld gibt es meines Wissens aber nur im Hauptjob wo Sozialabgaben gezahlt werden.
Aber da frag noch einmal gesondert als Frage.
von
Sternenschnuppe
am 05.01.2016, 16:07