Sehr geehrte Frau Bader,
mein zweites Kind kommt im Juli zur Welt und ich bearbeite gerade den Antrag für das Elterngeld. Ich hatte einen Minijob und habe durchschnittlich 385 € pro Monat verdient. Auf dem Elterngeldantrag steht ja, dass für Minijobs keine Abzüge für Sozialabgaben anfallen, demnach müsste ich mehr als die 300 € Pauschale bekommen, stimmt das? Beim Elterngeldrechner im Internet kann man das leider nicht berechnen, die Option Minijob gibt es dort nicht. Mann muss immer die Steuerklasse, etc. angeben.
Meine Frage ist jetzt: Rechnet es sich für mich positiv, wenn ich den Monat Juni 2013 (Mutterschaftsgeldbezug) mit einrechne? Denn es heißt ja, dass man auf die Ausklammerung verzichten kann, wenn sich dies nachteilig auswirken würde.
Vielen Dank, viele Grüße
Ingrid
von
sungirl82
am 31.05.2013, 15:01
Antwort auf:
Elterngeld nach Minijob
Hallo,
bei dem Minijob erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Haben Sie es mit dem offiziellen Elterngeldrechner versucht? www.bmfsfj.de
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Elterngeld nach Minijob
hallo bei einem 400 euro job bekommt man kein mutterschaftsgeld wie bei einem versicherungspflichtigem job, du hast also 6 wochen vor der geburt und die 8 wochen danach kein geld vom ag! es gibt lediglich eine einmalzahlung!
du würdest etwas mehr als 300 euro eg bekommen!
lies mal hier!
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm
von
CKEL0410
am 01.06.2013, 10:32
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Elterngeld nach Minijob
Danke für deine Antwort. Habe vergessen zu schreiben, dass der Minijob neben der Elternzeit für Kind 1 läuft und ich diese zum neuen Mutterschutzbeginn beende. Bekomme daher im Juni Mutterschaftsgeld aus der alten Vollzeitstelle.
von
sungirl82
am 01.06.2013, 13:05
Antwort auf:
Elterngeld nach Minijob
Ah ok dann sieht das anders aus!
von
CKEL0410
am 01.06.2013, 19:15