Guten Tag,
wir haben eine 4 Wochen alte Tochter. Ich habe 2 Jahren Elternzeit genommen und mein Mann möchte zwei Monate im Sommer nehmen.
Er hat aber Angst, dass bis dahin die Firma wo er arbeitet Pleite geht und er Arbeitslose wird.
Wie wird in dem Fall wenn man Arbeitslose ist das Elterngeld berechnet? Er arbeitet seit langer Zeit in der Firma und war bis jetzt nicht Arbeitslose.
Ich bedanke mich für die Antwort schon im Vorraus.
Schöne Grüße
von
Karolcia2a
am 20.03.2021, 10:12
Antwort auf:
Elterngeld in der Arbeitslosigkeit
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt. In sofern ist es für das EG unerheblich, ob er arbeitslos wird. Er kann nur nicht parallel Eg und ArbGeld I bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.03.2021
Antwort auf:
Elterngeld in der Arbeitslosigkeit
Auch bei ihm wird das EG nachdem berechnet was er in den 12 Monaten vor Geburt verdient hat. wenn er danach arbeitslos wird, spielt das für sein EG also keine Rolle. Er sollte dann aber 2 Lebensmonate mit dem ALG1 pausieren. Anspruch auf EZ hat er dann aber keine mangels AG. Du allerdings dürftest, auch ohne Zustimmung deines AG, die laufende EZ wegen Härtefall beenden um wieder in VZ zu arbeiten. Oder du arbeitest in der EZ in TZ mit bis zu 30 Std. In dem Falle solltest du dann mit deinem EG pausieren oder es in EG Plus ändern lassen. Dein Mann könnte dann Monate welche frei werden übernehmen. So als Plan B wenn absehbar ist das er länger arbeitslos sein wird.
von
Felica
am 20.03.2021, 10:40