Elterngeld/ Beschäftigungsverbot 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot 2. Kind

Hallo. Ich habe ein Kind und das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet. Davor war ich im beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz. So nun die Frage : wenn ich nun schwanger werden würde in dem Zeitraum kurz vor/oder nach dem 2. Lebensjahr des 1. Kindes hätte ich die Wahl Vollzeit arbeiten zu gehen oder wie in meinem Fall wieder ein Beschäftigungsverbot. Also würde ich in dem Zeitraum wieder vollen Lohn bekommen und das Elterngeld würde dann wieder für den Zeitraum + die elternzeit davor berechnet oder ? Wäre es finanziell sinnvoll wenn man wieder die 2. Schwangerschaft über im Beschäftigungsverbot ist und das Elterngeld wird dann auf den Zeitraum gerechnet ?! Sprich die letzen 12 Monate Ist es in der Theorie möglich und wird dann das 3 .Jahr berechnet wenn man das 2. Kind nach 2 Jahren kriegt ? Kriegt man dann als Beispiel das 3. Jahr angehängt ( Beispiel : 1. Kind /2 Jahr + 2.Kind/3.jahre + 1 Jahr von 1.kind ) sprich gesamt 6 Jahre ?!

von Drarita am 10.01.2018, 22:52



Antwort auf: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot 2. Kind

Hallo, ob sie ein Beschäftigungsverbot erhalten, entscheidet der Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungslage an der Arbeitsstelle. Nicht der Arbeitnehmer. Ansonsten tut es mir leid, ich verstehe nicht so wirklich, was Ihre Frage ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2018



Antwort auf: Elterngeld/ Beschäftigungsverbot 2. Kind

du hast nie und nimmer die wahl zwischen arbeiten und bv. entweder hast du einen bereits unterzeichneten vollzeitvertrag, der wieder auflebt wenn die elternzeit rum is oder nicht. bv bekommst du, wenn es nötig ist. aber das kannst du doch jetzt noch nicht wissen. wenn es wegen einem arbeitsplatz ist muss er arbeitgeber doch erstmal einen ersatzarbeitsplatz schaffen, den du annehmen MUSST. wenn du keine kinderbetreuung hast fpr das erste kind musst du die elternzeit verlängern udn dann hast du kein einkommen. bv in elternzeit geht auch nicht.

von mellomania am 11.01.2018, 14:16



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