Hallo Frau Bader,
ich weiss, dass die Frage schon öfter kam, aber die Situation immer so individuell ist und ich habe daher nur mehr Verwirrung gehabt als Klarheit.
Wie genau ist das mit der Elterngeldrechnung geregelt, wenn man recht flink nach dem ersten Kind sich ein zweites Kind ankündigt?
Kurz meine Situation:
Vollzeitarbeiterin (in Ss Beschäftigungsverbot)
12 Monate Elternzeit mit Elterngeld
2,5 Monate Elternzeit ohne Geld (Kitaüberbrückung)
fiktiv 7,5 Monate Vollzeit (Beschäftigungsverbot)
fiktiv 6 Wochen Mutterschutz
Geburt 2. Kind
Heisst es, dass 7,5 monate vollzeit, 2,5 monate 0€ und 2 monate letzte elternzeit (dafür gehalt vor geburt kind 1) genommen wird zur berechnung?
Ohje wie schwierig. Ich freue mich von ihnen zu hören. Vielleicht löst sich bei mir der knoten im kopf :)
Beste grüsse
Ihre kaschti
von
kaschti
am 27.07.2018, 21:07
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2018
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind
Ist Kind 1;so betreut dass Du ohne BV (stellt seit 2018 die Ausnahme dar) Vollzeit arbeiten kannst?
Dann wäre Deine Berechnung ok.
von
Sternenschnuppe
am 27.07.2018, 21:31
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind
Falls super frisch schwanger oder am besten noch gar nicht, dann die beiden letzten Monate EG am besten in EG Plus ändern so das die beiden Überbrückungsmonate auch unter EG-.Bezug fallen. Damit gäbe es dann gar eine oder perfekterweise gar keine Nullrunde.
Falls doch schon weiter, dann mit Kinderbetreuung über VZ alles perfekt. Sofern es wirklich ein BV gibt.
von
Felica
am 27.07.2018, 22:04