Elternbeitrag für Betreuung in der Krippe nach dem 3. Geburtstag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternbeitrag für Betreuung in der Krippe nach dem 3. Geburtstag

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn (geb. im Februar 2019) besucht in Niedersachsen die Krippe und wird nach aktuellen Informationen seitens der Kita-Leitung erst im August 2022 in die Ü3-Gruppe wechseln können, da erst dann ein Platz dort frei wird. In Niedersachsen ist die Betreuung ab 3 Jahren kostenfrei, aber wir fragen uns jetzt, ob das Alter des Kindes oder die Gruppenzugehörigkeit maßgebend ist und wir bis August 2022 die Krippengebühr bezahlen müssen oder nicht. Können Sie das einschätzen? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

von Mama022019 am 21.09.2021, 16:22



Antwort auf: Elternbeitrag für Betreuung in der Krippe nach dem 3. Geburtstag

Hallo, Antwort wurde ja gegeben, ich hätte auch suchen müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.09.2021



Antwort auf: Elternbeitrag für Betreuung in der Krippe nach dem 3. Geburtstag

In Bayern ist es meines Wissens so, dass das Alter zu Beginn des Betreuungsjahres gilt. Sprich, wer im Februar 3 wird, zahlt regulär bis Sommer.

von malini am 21.09.2021, 18:31



Antwort auf: Elternbeitrag für Betreuung in der Krippe nach dem 3. Geburtstag

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/fruhkindliche_bildung/eltern/beitragsfreiheit_fur_kindergartenkinder/beitragsfreiheit-fuer-kindergartenkinder-88880.html Die Antwort steht direkt am Anfang der FAQ :-)

von roza_soza am 21.09.2021, 22:54



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