Hallo, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und werde demnächst für eine Tätigkeit einmalig ca. 400€ in Rechnung stellen. Mein Entbindungstermin ist der 04.05., ich habe also noch kein Elterngeld beantragt. Im Elterngeldantrag finde ich nichts zu Einkünften aus Kleingewerbe, muss ich mein Kleingewerbe dort bereits angeben? Werden mir die einmalig verdienten 400€ in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet? Ich würde mich sehr ärgern, weil ich die letzten Wochen dann ja quasi "umsonst" gearbeitet hätte. Macht es Sinn, die Rechnung noch vor dem Entbindungstermin in der Zeit des Mutterschutzes zu stellen oder wird auch hier der Rechnungsbetrag in voller Höhe auf das Mutterschaftsgeld angerechnet? Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage!
von pecanpie am 28.02.2017, 15:35