Frage: Einkommen

Sehr geehrte Frau Bader, der Vater meines Kindes hat einen Sohn, der in der Verteilung beim Unterhalt Rang4 ist. Er studiert und hat eine eigene Wohnung, ist also nicht privilegiert. Seine Mutter ist im gegenüber somit barunterhaltspglichtig. Nun meine Frage: Da sich mein Kind und ich mit Unterhaltensansprüchen so auswirken, dass der Vater ihm gegenüber in eine Mangelfallberechnung kommt, muss der Ex-Partnerin und unterhaltspflichtigen Mutter mein Einkommen offengelegt werden? Mein Unterhaltsbedarf hat ja einen Einfluß auf die Verteilungsmasse des Vaters und somit auch auf die Unterhaltsverpflichtung der Mutter. Oder gibt es eine Möglichkeit, dass ich ihr gegenüber bzw. dem nicht privilegierten Sohn gegenüber meine Einkommensverhältnisse auch nicht indirekt offenlegen muss? Ich habe ja nicht direkt etwas mit beiden zu tun,sondern der Vater meines Kindes. Meine Einkommensverhältnisse würde ich der Exfrau gegenüber verständlicherweise ungerne preisgeben. Vielen Dank für Ihre Mühe und fachliche Einschätzung und freundliche Grüße

von kleinerelch am 27.08.2020, 00:20



Antwort auf: Einkommen

Hallo, Ihr Einkommen spielt nur dann eine Rolle, wenn Sie soviel verdienen, dass Sie ihm Unterhalt zahlen müssten. Und evtl. sinkt sein Eigenbedarf etwas. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2020



Antwort auf: Einkommen

Also bekommst du auch Unterhalt vom KV? Denn für den Kindesunterhalt ist dein Einkommen ja eh nicht relevant - nur das des KV. Der Ex-Frau gegenüber bist du sicher nicht verpflichtet, deine Einkommensverhältnisse darzulegen - dem KV gegenüber aber schon. Zumindest, wenn DU von ihm Unterhalt bekommest. Denn von irgendetwas muss ja eine Berechnung dessen vorgenommen werden, was bei dir durch Betreuung? des Kindes an Einkommen nun fehlt.

von cube am 27.08.2020, 08:06



Antwort auf: Einkommen

@cube Hallo cube, Vielen Dank für die Antwort. Es ging um Betreuungsunterhalt. Der nichtprivilegierte Sohn bekommt derzeit Unterhalt vom Vater meines Kindes und von seiner Mutter. Das Gefüge verschiebt sich insoweit, dass die Mutter jetzt mehr bezahlen müsste, weil der gemeinsame Sohn vom Vater meines Kindes nicht mehr viel erwarten kann, weil es eine Mangelfallberechnung würde, bzw. an den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen geht. Sicher soll der Vater meines Kindes nachweisen, dass er durch mich und meine Tochter weniger leistungsfähig gegenüber des gemeinsamen Sohnes ist. Die Frage ist komplex und deshalb für mich ohne Hilfe nicht zu beantworten. Dass ich dem Kindsvater über meine Einkommesverhältnisse Auskunft gebe, ist klar. Aber darf er diese weitergeben an Sohn und Exfrau? Danke für eine Einschätzung

von kleinerelch am 27.08.2020, 10:06



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