Ehegattenunterhalt Jahre nach Scheidung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ehegattenunterhalt Jahre nach Scheidung

Sehr geehrte Frau Bader, kann Ehegattenunterhalt zeitlich unbegrenzt gefordert werden? Sagen wir, 5 oder 10 Jahre nach rechtskräftiger Scheidung, wenn bis zu diesem Zeitpunkt niemals ein Antrag auf Ehegattenunterhalt gestellt wurde?

von FrauMaus am 11.02.2022, 17:40



Antwort auf: Ehegattenunterhalt Jahre nach Scheidung

Hallo, schwierig pauschal zu beantworten. Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, muss also selber für sich sorgen. Man hat üblicherweise nach der Scheidung Anspruch auf Unterhalt für eine Zeit von 1/3 o 1/4 (je nach Umständen) Jahren der Ehezeit. Heißt: Wenn jmd 10 JAhre keinen Unterhalt geltend gemacht hat, muss er darlegen, warum er (nach sehr langer Ehezeit) plötzlich nicht mehr in der Lage ist, für sich selber zu sorgen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2022



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