Frage: Drei Fragen zum Mutterschutz

Ich arbeite in einer öffentlichen Apotheke mit eigentlich 35 St./Wo und habe drei Fragen zum Mutterschutz . Labor & Rezeptur Arbeit ist ja für mich ganz verboten und dieses ist auch ohne Probleme umzusetzen. 1. Ab den 5 Monat nur noch 4 Stunden am Stück stehend arbeiten und dann ? Reichen dann 5 Minuten Pause und wieder 4 Stunden ? Ich arbeite oft 2-3 Stunden im stehen dann erledige ich etwas 5-10 Minuten in Sitzen und so weiter für 8 Stunden ist das ok ? 2. Zweimal die Woche habe ich Dienst von 11.30-20.00 Uhr mit 30 Minuten Pause . Um 20.00 Uhr machen wir die Apotheke zu so das ich meistens zwischen 20.10-20.15 raus bin. Ist das ok da da es ja heißt nur bis 20.00 Uhr und nur 8 Stunden . Eigentlich ist ja beides um min. 10 Minuten überschritten . 3. Ich habe zwar eine 35 St/Wo doch arbeiten wir mit Langezeit Arbeitszeitplänen dadurch streicht der Chef mal hier mal dort Stunden und in der Urlaubszeit oder Hauptsaison arbeitet man dann halt mehr . Nun hat mir mein Chef seit ich schwanger bin fast jede Woche 10-15 Stunden gestrichen und ich sammle total viele Minusstunden .Das wieder Abzubauen ist mir in der SS kaum möglich. Nächste Woche hat er mir z.b. den Mittwoch aus der Reihe ganz frei gegeben ich mache dadurch 5 Minusstunden . Nun habe ich an diesen Tag einen Arzttermin nötig durch die SS bekomme aber nicht frei ohne Minusstunden da ich eh frei hätte laut Dienstplan schon bevor er vom Termin wusste. Rechtens ? Vielen Dank

von nociolla am 11.05.2017, 17:38



Antwort auf: Drei Fragen zum Mutterschutz

Hallo, 1. Normalerweise stehen Sie doch, laufen aber herum, zum Beispiel, um die Arzneimittel aus den Schränken zu holen - das fällt nicht unter das Mutterschutzgesetz sondern nur der Fall, dass man nahezu bewegungslos steht 2. Sie dürfen 8,5 Stunden am Tag arbeiten. natürlich haben Sie Anspruch darauf, um 20:00 Uhr die Arbeit zu beenden, wenn Sie meinen, dass die 10 Minuten unzumutbar sind. 3. Das kommt darauf an, wie es vor der Schwangerschaft gehandhabt worden ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2017



Antwort auf: Drei Fragen zum Mutterschutz

Vorab: Labor und Rezeptur muss nicht ganz verboten sein, es gibt durchaus harmlose Rezepturen. zu 1. Steharbeit bezieht sich nur auf bewegungsarmes Stehen auf engem Raum. Das Herumgehen in der Apotheke fällt nicht unter Steharbeit und ist nicht begrenzt. zu 2. Normalerweise solltest du um 20:00 Uhr raus sein. Das Überschreiten der Uhrzeit um nur 10 min halte ich für unerheblich. Das ist nur meine persönliche Meinung. Mehr als 15 min sollten es aber nicht sein. zu 3. Dein Chef darf dich täglich und an bis zu 6 Tagen die Woche bis 8,5 Std beschäftigen. Da kann man schon einiges wieder reinholen. Der letzte Satz ist schwer verständlich. Bitte besser formulieren und Satzzeichen verwenden.

Mitglied inaktiv - 11.05.2017, 18:00



Antwort auf: Drei Fragen zum Mutterschutz

Du kannst keine Minusstunden ansammeln - auch wenn das gerne so gemacht wird. Außer du arbeitest Gleitzeit bzw stimmst dem eben zu. Schickt dich der AG weg weil er keine Arbeit für dich hat ist das sein Problem. Schau mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Minusstunden-was-passiert-damit--f10174.html

Mitglied inaktiv - 11.05.2017, 18:14



Antwort auf: Drei Fragen zum Mutterschutz

Der Link bezieht sich aber auch schwangerschaftsbedingte Einschränkungen bei der Arbeitszeit. Im vorliegenden Fall (Apotheke) ist nicht die Schwangerschaft der Grund für die Arbeitszeitverringerung, sondern eine saisonale Schwankung des Kundenaufkommens. Da kann die Schwangere - wenn auch nur im Rahmen des MuSchG - gleich behandelt werden, wie alle anderen Mitarbeiterinnen. Mutterschutzrechtlich kann man pro Woche immerhin bis zu 5 Überstunden machen bei einem 40-Std. Vertrag. Was aus Gründen des MuSchG nicht hereingeholt werden kann, darf dann nicht vom Lohn abgezogen werden.

Mitglied inaktiv - 11.05.2017, 18:21



Antwort auf: Drei Fragen zum Mutterschutz

Auch dann ist es ein wirtschaftliches Problem des AG - außer wie ich in der Antwort schon schrieb es ist vertraglich so festgehalten. KEIN Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter einfach so nach Hause schicken und sagen, schreibt es euch als Minusstunden auf ich habe nicht zu tun - egal ob schwanger oder nicht schwanger. Mit der Ausnahme, es ist bereits so vertraglich festgelegt.

Mitglied inaktiv - 11.05.2017, 18:30



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