Die Rechtmäßigkeit der Kindergeldzahlung in der Vergangenheit prüfen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Die Rechtmäßigkeit der Kindergeldzahlung in der Vergangenheit prüfen

Guten Tag Frau Bader Die Kindergeldkasse hat mir Mal wieder ein Brief gesendet das ich Unterlagen einsenden muss,damit sie Entscheiden können ob ich Kindergeld bekomme. Meine Tochter ist am 29.08 2018 geboren. Ich habe die erste Zahlung erst im Februar 2019 erhalten,nach dem Papierkrieg Ich bin Hartz IV Empfängerin der Vater lebt im Ausland und ist berufsunfähig. Die haben alles von uns bekommen. Es war jetzt 1 Jahr Ruhe. Im August kam ein Schreiben das ich nochmals Kindergeld beantragen muss. Ich werde mit meiner Tochter und Ausland ziehen und trete vom Antrag zurück. Dann schickten sie mir wieder ein Schreiben Kindergeld nach Einkommensteuergesetz Die Rechtmäßigkeit zu prüfen Kindergeldzahlung in der Vergangenheit prüfen. Ich habe angerufen und gesagt dass sie es doch genehmigt haben was müssen sie den noch prüfen. Wir haben doch alle Unterlagen gesendet?! Wenn ich es nicht ausfüllen muss ich die gesamte Summe von Kindergeld zurückzahlen. Bitte helfen sie mir? Muss ich das Formular erneut ausfüllen? Muss ich meine neue Adresse im Ausland mitteilen? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Lorin

von lorin am 24.08.2020, 11:45



Antwort auf: Die Rechtmäßigkeit der Kindergeldzahlung in der Vergangenheit prüfen

Hallo, das Problem wird die Frage sein, ob Sie sich tatsächlich in D aufhalten. Ja, das darf die KG-Stelle nachprüfen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.08.2020



Antwort auf: Die Rechtmäßigkeit der Kindergeldzahlung in der Vergangenheit prüfen

Hallo, Leben du und das Kind auch im Ausland? Seit wann? Mein Kind ist im Ausland geboren und die Zahlungen wurden immer wieder mal eingestellt, als wir schon in Deutschland lebten. Die wollten überprüfen, ob wir tatsächlich noch in Deutschland sind oder doch im Ausland leben. Sie wollten sogar kontrollieren, ob wir tatsächlich in unserer Wohnung leben. LG luvi

von luvi am 24.08.2020, 15:07



Antwort auf: Die Rechtmäßigkeit der Kindergeldzahlung in der Vergangenheit prüfen

Muss ich mitteilen das ich ab September im Ausland lebe? Hatte ein Schreiben geschrieben das ich ab September keine Leistungen mehr möchte!!!

von lorin am 25.08.2020, 13:16