Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte bei meinem AG einen Antrag auf befristete Teilzeit für 4 Jahre stellen. Von Seite der Personalabteilung wurde mir nun empfohlen, den Antrag zunächst nur für 2 Jahre zu stellen. Danach könnte ich ggf. immer noch einen weiteren Antrag auf eine Verlängerung der befristeten TZ stellen. So hätte ich mehr Flexibilität mit Blick auf eine etwaige Anpassung der Stundenzahl. Führungskräfte würden hier erfahrungsgemäß keine Steine in den Weg legen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich dieser Empfehlung folgen sollte. Wie ist Ihre Einschätzung? Besten Dank und Grüße
von KAI80 am 20.02.2023, 17:09