Darf ich im 2.Jahr im Bezug von Elterngeld wieder arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf ich im 2.Jahr im Bezug von Elterngeld wieder arbeiten?

Ich habe das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Nun meine Frage, kann ich im 2. Jahr wieder eine Arbeit aufnehmen, ohne das diese mit dem Elterngeld verrechnet wird? Vielen Dank

von tianluhe am 16.06.2015, 11:48



Antwort auf: Darf ich im 2.Jahr im Bezug von Elterngeld wieder arbeiten?

Hallo, ja, wenn das Kind vor dem 01.07.2015 geboren wurde Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2015



Antwort auf: Darf ich im 2.Jahr im Bezug von Elterngeld wieder arbeiten?

Ja. Der Bezug endet am ersten Geburtstag, nur die Auszahlung läuft noch ( aufgesparte Hälfte )

von Sternenschnuppe am 16.06.2015, 13:05



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