Frage:
BV 2 Monate nach Elternzeit
Hallo. Ich bin noch bis 1.2.19 in Elternzeit. Würde gerne danach nicht arbeiten gehen und an der zweiten SS ‚arbeiten‘. Sicherlich werde ich wieder ein BV bekommen. Jetzt ist meine Frage, in welcher Höhe das ausfällt (also so wie vor der ersten SS) oder muss ich irgendwas beachten?!? LG
von
Chrimah
am 07.11.2018, 09:47
Antwort auf:
BV 2 Monate nach Elternzeit
Hallo,
verstehe ich nicht.
Bis zum Ende der Elternzeit sind Sie eventuell gar nicht schwanger. Sie können also doch damit gar nicht planen. um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren, müssen Sie also im Februar möglicherweise den Arbeitsplatz wieder aufnehmen. Wenn Sie jedoch zum Ende der Elternzeit schwanger sind, können Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen (darauf würde ich mich aber nicht verlassen, da sich die Gesetzeslage verändert hat) und erhalten dann den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden..
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2018
Antwort auf:
BV 2 Monate nach Elternzeit
Was macht dich so sicher, dass du wieder ein BV bekommst?
Mit einem BV zu kalkulieren ist sehr riskant.
1. Die Gesetzeslage hat sich geändert.
2. Was machst du wenn es mit dem Schwangerwerden nicht klappt oder du das Kind verlierst? Dann musst du doch arbeiten.
3. Der Arbeitgeber kann dich jederzeit zur Arbeit zitieren und dir Ersatztätigkeiten übertragen (zumindest bei einem arbeitsplatzbezogenem BV).
Zu beachten: Die Betreuung für dein erstes Kind muss gesichert sein. Keine Betreuung, kein Geld.
Sollte es nicht mit der Schwangerschaft klappen, würdest du im selben Umfang arbeiten wie vor der ersten Schwangerschaft?
von
chrissicat
am 07.11.2018, 10:03
Antwort auf:
BV 2 Monate nach Elternzeit
Wer nicht die Absicht hat zu arbeiten, der darf Elternzeit verlängern. Genau dafür gibt es Elternzeit. Das BV ist nur für Ausnahmefälle, in denen man die Absicht hat zu arbeiten, aber zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind nicht darf.
Mitglied inaktiv - 07.11.2018, 10:06
Antwort auf:
BV 2 Monate nach Elternzeit
Vielleicht hast du dich nur unglücklich ausgedrückt und meintest "jetzt wo die EZ bald rum ist stelle ich fest, ich hätte besser eine längere EZ eingereicht, weil ich noch nicht bereit bin, mein Kind in die Fremdbetreuung zu geben"?
Wenn du aber tatsächlich meinst "ich habe keine Lust, arbeiten zu gehen und werde lieber wieder schwanger, weil ich dann eh ein BV bekomme und Gehalt, ohne dafür arbeiten zu müssen" - dann ist das genau der Typ Mutter, wegen dem die Voraussetzungen für ein BV so verschärft worden sind.
Ansonsten ist ja schon auf alles geantwortet und hingewiesen worden.
von
cube
am 07.11.2018, 11:31
Antwort auf:
BV 2 Monate nach Elternzeit
bist du schwanger? oder wie kommst du auf die zwei monate nach ende der elternzeit?
wie ist geplant, dass du nach der elternzeit arbeitest? also welcher stundenumfang? hast du für diese zeit dann auch eine betreuung fürs kind sicher?
ansonsten: mit einem bv rechnen ist wie oben geschrieben riskant, da es so einfach nicht geht. verlängere die elternzeit wenn du keine lust hast zu arbeiten :-) dafür ist die elternzeit da
von
mellomania
am 07.11.2018, 13:19
Antwort auf:
BV 2 Monate nach Elternzeit
Kein Beruf hat seit dem 1.1.2018 mehr ein sicheres BV. Ausser du bist tiefseetaucherin oder Astronautin. Gerade in der Pflege gibt es ausreichend ersatztätigkeiten. Was mal war oder was woanders ist kannst du knicken. Selbst dann wenn alle deine Kollegen ein BV bekommen kann der AG sagen aber du kommst und arbeitest. Er muss nur geeignete ersatztätigkeiten haben wie zb leichte waschtätigkeizen, vorlesen oder im Haushalt helfen.
von
Felica
am 07.11.2018, 14:54
Antwort auf:
BV 2 Monate nach Elternzeit
auch musst du sämtliche dir gegebene ersatzarbeiten annehmen :-) wer geld möchte, muss arbeiten. wenn du die ersatzarbeiten nicht machen möchtest, steht es dir frei zu kündigen. die bv werden geprüft. und welches pflegeheim oder andre einrichtungen haben keine verwaltung?
von
mellomania
am 07.11.2018, 15:33
Antwort auf:
BV 2 Monate nach Elternzeit
alles klar, vielen dank.
es wurde falsch ausgedrückt oder auch falsch verstanden. ich möchte arbeiten, (bin auch jetzt das ein oder andere mal für Kollegen eingesprungen, während meiner elternzeit!!) aber es geht auf Grund meiner Anamnese und meinem beruf tatsächlich nicht in einer erneuten ss. aber dann werde ich die elternzeit verlängern und alles geht wieder seinen gewohnten weg....
von
Chrimah
am 08.11.2018, 07:54