Hallo Frau Bader,
Zuerst einmal wünsche ich Ihnen ein frohes neues Jahr!
Ich habe eine Frage zur Zahlung meines Jahresbonus im Mutzerschutz:
In unserer Firma ist es so, dass je nach Gesamtzielerreichung (keine individuellen Zielvereinbarungen) ein Bonus an alle Mitarbeiter ausgezahlt wird. Eine erste Teilzahlung erfolgt im Dezember und eine zweite im Mai.
Nur leider steht darüber NICHTS im Arbeitsbertrag.
Mein Mutterschutz endete im Dezember 2018. Habe ich einen Anspruch auf diesen Bonus, da alle Kollegen ihn bekommen haben? Ich habe nämlich nur die keine Teilzahlung (auch nicht anteilig) erhalten.
Vielen Dank für Ihre Antwort und
Liebe Grüße
von
Chilindrina88
am 05.01.2019, 03:01
Antwort auf:
Bonus in Mutterschutz ohne Vereinbarung
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2019