Betriebsübergang in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betriebsübergang in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Oktober in Elternzeit und bin erenut schwanger. Ausgerechnet für Mitte September. Meine Chefin habe ich im April telefonisch unterrichtet. Nun habe ich gehört, dass die Firma per 01.07. verkauft wird. Von anderen Mitarbeitern weiss ich, das sie neue Verträge unterschrieben haben. Mir wurde bislang nichts mitgeteilt. Ich weiss theoretisch nicht einmal, das verkauft wird. Die Krankenkasse jedoch rief mich an, dass sie eine Abmeldebescheinigung per 30.6. bekommen hat. Muss ich nun in Aktion treten oder warte ich ab? Ich werde ja wieder 3 Jahre in Elternzeit gehen mit dem neuen Baby, aber es geht mir auch jetzt um.meinen Anspruch auf erneutes Mutterschaftsgeld ( die Bescheinigung des Gyn bekomme ich die Tage ). Darauf möchte ich ungern verzichten. Ich hoffe, ich habe trotz Betriebsübergang weiterhin Anspruch darauf...?Ich weiss ja theoretisch nicht einmal, an wen ich mich mit dem Schreiben für den erneuten Mutterachutz und der erneuten Elternzeit wenden muss. Sorry wg der vielen Fragen.

von Vincemami am 30.06.2014, 00:26



Antwort auf: Betriebsübergang in der Elternzeit

Hallo, Abmeldebescheinigung?? Da müssen Sie natürlich schnellstmöglich tätig werden, denn dort sind Sie eventuell nicht mehr krankenversichert. Die wesentliche Frage ist, ob eine Betriebsübernahme vorliegt, dann besteht ihr Vertrag automatisch weiteres kann auch sein, dass die alte Firma geschlossen worden ist und eine andere neu öffnet. Da aber auch dann müssen Sie eine Kündigung erhalten oder ähnliches. Klären Sie dies! Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2014



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