Guten Tag, gern möchte ich mich erkundigen ob es uneingeschränkt möglich ist einen bereits vom Arbeitgeber genehmigten Antrag auf Teilzeitbeschäftigung (25 Std die Woche) in der Elternzeit zurückzuziehen und die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit nicht anzutretten? Herzlichen Dank und beste Grüße.
von awendt am 06.05.2017, 11:49