Hallo Frau Bader.
Ich bin Erzieherin und arbeite an einer Schule. Ich habe schon im Internet rumgesucht aber nicht wirklich Antworten gefunden.
Wie ist es aktuell geregelt mit dem Beschäftigungsverbot aufgrund des
Coronavirus? Bekomme ich das in meinem Beruf oder nicht?
Danke im Voraus!
von
Tanja_14
am 24.08.2020, 14:05
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen Corona ?
Hallo,
wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, dass kann Ihnen genau sagen, ob es in Ihrem Bundesland vorgesehen ist oder nicht.
Wichtig ist aber, dass der AG im Zweifel erst umsetzen muss und nur im Notfall ein BV aussprechen darf.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen Corona ?
nein. beschäftigungsverbot wegen corona gibt es nicht. warum auch? in bawü ist es geregelt, dass die lehrer keinen präsenzunterricht machen, wohl aber zuhause die dokumente in moodle hochladen und die kollegen vor ort unterstützen. dies entscheidet aber ganz alleine dein Rektor. ein bv an sich gibt es nicht.
von
mellomania
am 24.08.2020, 15:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen Corona ?
Hallo,
das haben die Bundesländer mittlerweile geregelt. In RLP ein klares Nein, es gibt kein generelles BV mehr wegen Corona. Wenn Du woanders wohnst, such Mal die letzten Verlautbarungen des Bildungsministeriums Deines Bundeslandes.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 24.08.2020, 15:36
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen Corona ?
Eine Verwandte ist aktuell auch schwanger, angestellt im städt. Kiga. Sie wurde umgesetzt ins Rathaus und macht da Telefondienst. Man bekommt nicht automatisch ein BV
von
sternenfee75
am 24.08.2020, 15:39
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen Corona ?
Ich bin Erzieherin , keine Lehrerin . Weiß nicht ob es da nochmal Unterschiede gibt. Die Sprechstundenhilfe vom Frauenarzt meinte es gibt keins, aber auf der Seite vom Kultusministerium steht dass Schwangere von zuhause aus arbeiten sollen.
Naja ich werde es abwarten , was mein Arbeitgeber sagt.
von
Tanja_14
am 24.08.2020, 16:10
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen Corona ?
dein AG entscheidet. ob du vor ort arbeitest oder eben von daheim aus. ein bv ist es aber nicht wenn du arbeitest. verstehe ehrlich gesagt deine frage nicht
von
mellomania
am 24.08.2020, 22:39