Hallo Frau Bader
Ich habe meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt . Ich arbeite mit aggressiven Menschen und an meinem jetzigen Arbeitsplatz ist es nicht möglich laut der GBU
In meinem Vertrag steht als Arbeitsort Nürnberg . Nun möchte der Arbeitgeber in anderen Orten nach einem geeigneten Platz für mich suchen . Bisher bekomme ich aber keine Antwort wann es so ist . Da ich nicht arbeiten darf gehen mir sämtliche Zuschläge verloren . Ist das so in Ordnung ?
von
curlysue123
am 20.05.2021, 12:52
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot / Versetzung
Hallo,
grundsätzlich gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitsort. Die Frage ist, ob ihnen bei einer Versetzung auch ein anderer Ort vorgeschrieben werden kann, dies ist im Zweifel zu verneinen und hängt, zusätzlich zum Vertrag, davon ab, wo dieser Ort ist in ob es Ihnen zumutbar ist (vgl. Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21.04.1999 Az.: 5 AZR 174/98).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2021
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot / Versetzung
Nein. Dein AG hätte ein vorläufiges BV aussprechen müssen. Damit hast du Anspruch auf Lohn, Zulagen werden dann aber versteuert. Was gut für das Elterngeld wäre.
von
MamaausM
am 20.05.2021, 12:55
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot / Versetzung
Ja das denke ich mir auch . Dies macht er aber nicht . Was kann ich dagegen machen
von
curlysue123
am 20.05.2021, 12:56
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot / Versetzung
Wende dich ans Gewerbeamt.
von
MamaausM
am 20.05.2021, 13:03
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot / Versetzung
Bis der AG eine Entscheidung getroffen hat bzgl. Arbeitsplatz muss er ein BV aussprechen.
In deinem Fall scheint es aber ja eh so zu sein, dass du per Vertrag fix in Nürnberg eingesetzt bist - das darf der AG eh nicht ohne deine Zustimmung übergehen und müsste dann erst Recht ein BV aussprechen.
Ein Einsatz an einem anderen Arbeitsort wäre nur möglich, wenn in deinem Vertrag ein Passus enthalten ist, der "bei Bedarf den Einsatz an anderen Standorten" einschließt.
Dann steht zwar als Arbeitsort "Nürnberg" - du dürftest aber dennoch auch anderorts eingesetzt werden.
von
cube
am 20.05.2021, 13:57