Beschäftigungsverbot und arbeitslos

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und arbeitslos

Hallo! Ich bin jetzt seit Mitte Mai arbeitslos. Davor hatte ich 4 Monate Krankenschein. Ich hab jetzt Arbeitslosengeld 1 únd 2 beantragt. Gestern war ich beim Arzt und er hat mir ein BV erteilt. Wie ist das jetzt mit dem Geld? Bekomm ich dann noch AG 1 und 2? Oder kann es Arbeitsamt mir aufgrund meines BV das Geld sperren? Mein Mann verdient nur 900 netto. Ím voraus schon mal Danke für die Antworten! Ganz liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 19.06.2007, 12:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und arbeitslos

Hallo, Sie erhalten die Leistungen weiter, wenn sie grds. bewilligt werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2007



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und arbeitslos

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Mitglied inaktiv - 19.06.2007, 14:36



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