Hallo! Ich bin jetzt seit Mitte Mai arbeitslos. Davor hatte ich 4 Monate Krankenschein. Ich hab jetzt Arbeitslosengeld 1 únd 2 beantragt. Gestern war ich beim Arzt und er hat mir ein BV erteilt. Wie ist das jetzt mit dem Geld? Bekomm ich dann noch AG 1 und 2? Oder kann es Arbeitsamt mir aufgrund meines BV das Geld sperren? Mein Mann verdient nur 900 netto. Ím voraus schon mal Danke für die Antworten! Ganz liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 19.06.2007, 12:56
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und arbeitslos
Hallo,
Sie erhalten die Leistungen weiter, wenn sie grds. bewilligt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2007
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und arbeitslos
Hallo Frau Bader,
ich hab nen Bekannten, der beim Amt arbeitet. Da meines Wissens nur Alg bewilligt wird, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (und das tut man beim BV ja nicht) habe ich ihn mal gefragt und er meinte, dass es dann kein Alg gibt. Er wüsste aber auch nicht, wo etwas anderes im SGB III stehen sollte. Mal abgesehen davon, dass man bei Arbeitslosigkeit ja eh kein BV braucht, weil welcher AG stellt einen ein?
Gruß Arlett
Mitglied inaktiv - 19.06.2007, 14:36