Liebe Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin in Hessen und mein Frauenarzt hat mir nun ein Beschäftigungsverbot erteilt. Aktuell arbeite ich in Teilzeit und wollte ursprünglich ab Februar wieder Vollzeit arbeiten. Ich frage mich jetzt, ob ich ab Februar trotzdem die vollen Bezüge erhalte oder das Gehalt der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft ausgezahlt wird?
von Yvi22 am 29.10.2023, 08:29