Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Sehr geehrte Frau Bader Meine Hausärztin hat mir ein BV erteilt dies wurde vom Arbeitgeber abgelehnt mit der Bitte die genauen Gründe zu nennen . Dies hat meine Ärztin nun getan . Es wurde erneut abgelehnt . In dieser Zeit war ich nicht krank geschrieben da ich dachte das BV gilt . Der Arbeitgeber zahlt mir nun für den Monat kein Gehalt . Ist dies so rechtens ?

von curlysue123 am 08.06.2021, 11:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Hallo, für ein BV ist im Normalfall der AG zuständig. Ausnahmen gelten zB bei Mobbing. Das BV muss sehr genau formuliert sein, die Gründe ausführlich erläutern und zwischen BV und AU unterscheiden. Auch muss es sich um Gründe handeln, die der Arzt zu entscheiden hat. Dann hat es einen hohen Beweiswert. Wenn der Ag es anzweifelt, kann er ein weiteres Attest von einem anderen Arzt verlangen. Ihr AG geht den Weg, dass er den Lohn nicht zahlt - er scheint sich sehr sicher zu sein. Somit können Sie das BV gerichtlich überprüfen lassen im Rahmen der Zahlungsklage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.06.2021



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Hier scheint etwas verwechselt worden zu sein. Warum hat dir denn die Ärztin ein BV erteilt? Handelte es sich um etwas Körperliches oder etwas wie Mobbing? Normalerweise hat sie keine Kenntnis deiner körperlichen Gefährdung bei der Arbeit. Ein solches BV kann doch nur der AG erteilen. Wenn du krank warst und deswegen nicht arbeiten könntest, dann hätte deine Ärztin dich AU schreiben sollen. Falls du ohne AU der Ärztin oder BV des AG gefehlt hast, dann steht dir normalerweise auch kein Geld zu. Du hast dann einfach unentschuldigt gefehlt.

von Pamo am 08.06.2021, 11:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Ich habe eine individuelles BV erhalten aufgrund der aktuellen Pandemie und meiner Vorerkrankungen welche mein Leben und das Leben meines Kindes gefährden

von curlysue123 am 08.06.2021, 11:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Grundsätzlich ist der AG für ein BV zuständig, nicht der FA. Nur in absoluten Ausnahmefällen darf ein BV vom Arzt ausgestellt werden - und dann i.d.R. vom FA nicht vom Hausarzt. Wenn du gesundheitlich nicht in der Lage zu arbeiten, ist eine Krankschreibung angebracht, kein BV - denn dafür musst du arbeitsfähig sein. Ich denke, dass dein AG vom einem "Gefälligkeits-BV" ausgeht und deshalb nicht zahlt. Wenn dich der AG sofort darauf hingewiesen hat, dass er das BV nicht anerkennt, hättest du entweder zur Arbeit gehen müssen und die Angelegenheit über den zuständigen Betriebsarzt klären, oder eben eine Krankmeldung einreichen. Einfach so daheim bleiben geht nicht.

von KielSprotte am 08.06.2021, 11:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Das steht der Ärztin nicht zu. Sie hätte dich dann AU schreiben müssen. Der AG muss die Gelegenheit erhalten, eine Gefährdungsbeurteilung zu machen und dir erst dann ein BV zu erteilen, wenn er dich nicht anderweitig gefährdungsfrei einsetzen kann.

von Pamo am 08.06.2021, 11:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Na hast du denn dann unentschuldigt gefehlt in der Zeit oder gearbeitet? Wie war dein Status? BV wurde ja abgelehnt, also hattest du keines. Bist du einfach nicht zur Arbeit erschienen? Natürlich bekommst du dann kein Geld.

von lilly1211 am 08.06.2021, 11:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Der Arbeitgeber hat es erst nach 2 Wochen abgelehnt und mir vorher nichts mitgeteilt . Daher dachte ich es wird akzeptiert . Sonst wäre ich ja zur Arbeit gegangen

von curlysue123 am 08.06.2021, 11:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Pandemie ist kein Grund weswegen ein Arzt ein BV erteilen darf. Dein AG kann dich z.B. in ein stilles Kämmerlein setzen, wo du mit niemanden Kontakt hast. Und bei den aktuellen Zahlen schon mal gar nicht. Wenn du gesundheitlich nicht in der Lage bist zu arbeiten, muss du dich krankschreiben lassen - und dann halt nach 6 Wochen Krankengeld beziehen. Wenn dieses schwangerschaftsbedingt ist, wird es beim EG nicht berücksichtigt. Aber du scheinst ja gesundheitlich in der Lage zu sein zu arbeiten - schreibst du ja selber, dass du dann zur Arbeit gegangen wärest. Somit hat das BV zumindest ein "Geschmäckle".

von KielSprotte am 08.06.2021, 11:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Stilles Kämmerlein geht leider in der Pflege nicht sonst wäre es natürlich kein Problem zb im Büro aber mein Arbeitgeber sagt , die meisten sind geimpft und brauchen keine Maske zu tragen . Ich soll dann einfach eine tragen um mich zu schützen . Naja einfach hoffen das dann nichts passiert . Corona wäre halt aufgrund meiner verschiedenen lungen Erkrankungen nicht so gut für mich

von curlysue123 am 08.06.2021, 11:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Dann must du dich an den Betriebsarzt oder Gewerbeaufsichtsamt wenden. Aber auch und gerade in der Pflege müssen Krankenakten gepflegt, Dienstpläne geschrieben etc. werden.

von KielSprotte am 08.06.2021, 11:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Normalerweise fragt bei sowas doch auch nach und bleibt nicht einfach zu Hause. Du hast dem AG das BV gegeben und bist ohne "OK" vom AG einfach zu Hause geblieben. Fairerweise muss ich sagen, dass die HA dich mit reingeritten hat. Ist schon nachvollziehbar, dass man mit einem offiziellen Schrieb vom Arzt meint, damit wäre alles klar. Ich an deiner Stelle würde mit dem AG reden und ihm das genau so erklären. Das ändert vermutlich nichts an der ausfallenden Gehaltszahlung, stimmt deinen Chef aber evt. etwas milder. Ich als AG hätte so nämlich den Eindruck, dass du auch gar nicht arbeiten willst/das BV unbedingt willst. Dem HA würde ich übrigens auch mal auf die Füße treten. Wenn er sich nicht wirklich auskennt mit BV oder AU, soll er sich da gefälligst raushalten.

von cube am 08.06.2021, 11:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Evt. kannst du dich mit dem AG darauf einigen, einen Teil der Zeit als Urlaub zu buchen? Dann würdest du ja zumindest für diese Zeit Gehalt bekommen.

von cube am 08.06.2021, 11:55



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Bist du denn selber auch geimpft?

von KielSprotte am 08.06.2021, 11:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Ja schwierige Situation alles . Ich habe dem Arbeitgeber angeboten nachdem er das BV abgelehnt hat zur Arbeit zu kommen aber er meldet sich seitdem nicht mehr . Geimpft bin ich selbst noch nicht und solange die impfkomission es nicht frei gibt , darf ich auch nicht . Würde es sonst machen lassen zum Schutz

von curlysue123 am 08.06.2021, 11:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Du musst gemäß Vertrag um x Uhr wie immer an deinem Arbeitsplatz erscheinen. Mann, du kannst doch nicht schon wieder einfach nicht hingehen und darauf warten, dass derAG sich melden soll! Das BV ist abgelehnt und DU hast die Pflicht, zur Arbeit zur erscheinen. Wenn du Pech hast, schießt der AG eine Kündigung hinterher. Es ist nichts eine Pflicht, dich dazu aufzufordern, zur Arbeit zu erscheinen. Es sei denn, du hast aktuell eine AU? Also tanz da morgen an und wenn man dich wegschickt, lässt du dir das schriftlich geben, dass du freigestellt bist, bis eine Entscheidung über deinen Arbeitsplatz getroffen wurde.

von cube am 08.06.2021, 12:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Kann ich nicht weil mein momentaner Arbeitsort als zu gefährlich eingestuft wurde daher warte ich bis ich einen anderen Ort zugeteilt bekomme

von curlysue123 am 08.06.2021, 12:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Ich kann ja nicht die verschiedenen Arbeitsstätten abklappern . Es gibt ca 30 im Umkreis hier und fragen ob ich vielleicht dort ein wenig arbeiten kann . Ich warte auf die neue Gefährdungsbeurteilung aber der Arbeitgeber lässt sich Zeit und stellt mich bis dahin aber auch nicht frei

von curlysue123 am 08.06.2021, 12:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Du brauchst natürlich keine Arbeitsorte abzuklappern. Du gehst morgen früh, wenn die Verwaltung im Haus ist, zu dem entsprechenden Personalchef und bietest deine Arbeitskraft an. Nimm ein entsprechendes Schreiben mit, falls kein Entscheidungsträger im Büro ist und lass dir auf einer Kopie den Erhalt quittieren. Ich persönlich würde Zeitung und Butterbrot mitnehmen und dort jeden Tag warten bis ich mehr weiß.

von Pamo am 08.06.2021, 12:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Mensch so träge kann man doch nicht sein!!!! Gehe zur gewohnten oder eingeteilten Zeit hin und biete deine Arbeitskraft an. Wenn dein AG das (u.U. mit Hilfe von Kollegen) richtig hindreht, bist du (trotz Schwangerschaft) ganz schnell deine Arbeit los (unentschuldigtes Fehlen über einen längeren Zeitraum).

von KielSprotte am 08.06.2021, 13:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Das hat mit träge nichts zu tun . Der Arbeitgeber verbietet mir schließlich zu meiner Arbeitsstätte zu gehen aufgrund aggressiver Menschen . Daran muss ich mich halten und nun warten bis er mir etwas Neues zuteilt .

von curlysue123 am 08.06.2021, 13:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Schnellstmöglich zum Gewerbeaufsichtsamt!!!! Der Arbeitgeber ist ja lustig einerseits zweifelt er das BV an und lehnt es ab ( was sein gutes Recht ist) aber andererseits verbietet er dir deinen Arbeitsplatz weil zu gefährlich und gibt dir keinen neuen! So geht es auch nicht!!!! Und ganz ehrlich, pflegekro werden gesucht, ich hätte kein Problem damit mich unbeliebt zu machen. Ich arbeite gerne aber will so gut es geht geschützt werden.

von misses-cat am 08.06.2021, 14:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

wenn der AG dir verboten hat, die Arbeitsstätte aufzusuchen. Und dann frage ich mich, was der ganze Zinnober überhaupt soll? Damit hat er dir doch theoretisch bereits an BV ausgesprochen. Du nennst ja sogar die Begründung. Versteh ich nun gar nicht mehr. Lass dir - egal was! - schriftlich geben. Du wirst im Zweifel nichts beweisen können - "er hat aber gesagt" zählt nicht als Beweis dafür, dass du aktuell nicht kommen sollst. Dabei eben auch die Frage: du sollst nicht kommen im Sinne von "AN wird bei vollem Gehalt freigestellt bis zu einer weiteren Entscheidung" oder sollst du einfach nur nicht mehr kommen? Ich packe mir immer wieder an den Kopf, wie naiv Arbeitnehmer sind bzw. wie sehr sie davon ausgehen, dass der AG sich schön kümmert/kümmern muss und man selber so gar nicht aufpassen muss, alles schön beisammen zu haben oder sich abzusichern.

von cube am 08.06.2021, 15:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Du schreibst erst, die Gefahr bestünde für dich auf Grund Lungenkrankheit(en) in deinem Büro. Jetzt schreibst du, die Kunden dort sind zu gefährlich. Deswegen ein BV vom HA. Jetzt mit ca. 30 möglichen Arbeitsorten ist doch aber erst recht klar, dass der HA da gar nichts zu melden hat bzgl. betrieblichem BV sondern der AG prüfen muss, inwiefern er dich woanders besser schützen kann. Erst lehnt der AG das BV ab - jetzt hat er dich offenbar ja doch in ein BV geschickt wegen Gefährdung durch die Kunden? Ehrlich, sehr verworren das Ganze. Und tatsächlich finde ich auch: so träge oder wie auch immer kann man doch nicht sein, dass man immer wieder einen Grund findet, weswegen man selber ja gar nichts tun kann oder irgendetwas zu gefährlich wäre. Hört sich für mich immer mehr danach an, dass du eigentlich gar nicht arbeiten willst oder nicht an einem anderen Ort und jetzt feststellst, dass dies gar nicht mit einem einfachen Schrieb vom HA zu erledigen ist. Ich mag mich täuschen bzgl. des Arbeitens und das alles falsch interpretieren - bleibt aber dieses "das geht nicht, ich kann doch nicht, wie soll das denn gehen, aber der SG muss doch ...". Ich kann dir nur raten, dich zumindest abzusichern und selbst alles korrekt zu machen. Lass dir die Freistellung schriftlich geben und wenn du keine hast oder bekommst, musst du wohl oder übel an entweder deinem bisherigen Arbeitsort noch mal aufschlagen oder bei der Verwaltung, um alles in trockene Tücher zu bringen.

von cube am 08.06.2021, 15:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Also sorry, aber ich glaube mittlerweile das hier nur Stimmung in die Bude kommen sollte. Erst BV vom HA wg. Corona und Vorerkrankungen, dann ich warte mal ab bis AG sich rührt, jetzt plötzlich agressive Menschen und "Verbot" zur Arbeit zu kommen. Entweder ist die AP schon gekündigt (brauchst nicht mehr wiederkommen), oder an der Story stimmt was nicht...NUE MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!

von KielSprotte am 08.06.2021, 15:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Ja, zumindest ist das alles echt wirr und wirkt dadurch etwas unglaubwürdig.

von cube am 08.06.2021, 16:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Hat der AG dich freigestellt muss er auch das Gehalt zahlen. Wende dich an das Gewerbeamt. Grundsätzlich hat der AG aber Recht, das BV vom Arzt ist zweifelhaft bei der Begründung aufgrund von Corona. Den der Arzt kann nicht wissen ob dein AG nicht Ersatzarbeit hat. Das stand ihm also nicht zu. Zudem erscheint es auch komisch das du in der Pflege arbeitest aber noch nicht geimpft bist. Aber ok, das mag regional verschieden sein. Hier ist das Pflegepersonal.mindestens schon einmal geimpft, viele bereits zweima. Weil die mit als erstes geimpft wurden.

von Felica am 08.06.2021, 16:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Sie wartet noch auf die Freigabe des Impfstoffes!

von KielSprotte am 08.06.2021, 16:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Kielspotte wahnsinn wie aggressiv und unzufrieden du sein möchtest . Sorry ich hatte Frau Bader nach ihrer Meinung gefragt und nicht dich als unqualifizierte Internet Nutzerin . Danke Aber für deine „wertvollen“ Tipps Ihr braucht hier auch nichts weiter zu schreiben und mir lügen unterstellen . Ich hab meine Antwort von Frau Bader bekommen in einer angemessen und netten Art und Weise Heutzutage sind die Menschen im Internet doch einfach nur Banane und stets aggressiv Sorry sucht euch Hobbys

von curlysue123 am 08.06.2021, 16:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Du schreibst doch total gegensätzliche Dinge wie zB „bis dahin freigestellt“ und dann bist einen Post weiter nicht mehr freigestellt. Die Antwort von Frau Bader basiert also auf?? Die Antwort geht noch davon aus, dass du ein begründetes BV nachgereicht hast und der AG dir kein Gehalt zahlt. Von freigestellt, nicht freigestellt und den unterschiedlichen Gründen weswegen du nicht arbeiten kannst, wusste Frau Bader noch nichts bei ihrer Antwort. Ich bin mir sehr sicher, sie hätte sonst auch gesagt, dass sie nicht ganz verstehe, was denn nun Sache ist.

von cube am 08.06.2021, 17:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Ich würde mich an deinerStelle nicht darauf verlassen, dass du hier so im Recht bist mit irgendwelchen Forderungen und einfach zu Hause bleiben. Zumindest solltest du dir das alles schriftlich geben lassen und mal bei der Personalabteilung nachfragen, warum du kein Gehalt bekommen hast. Es wird mir immer ein Rätsel sein, warum man nicht erst mal mit den zuständigen Stellen spricht sondern in einem Forum nach Restberatung fragt.

von cube am 08.06.2021, 17:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Ich würde mich von einem Anwalt Vorort beraten lassen. Das Geld für den Beratungstermin wäre es mir wert. Evtl. hat er Ideen wie die Situation zufriedenstellend zu lösen ist? Alleine, so glaube ich, kommst du da nicht mehr weiter. Vermutlich war niemand dabei als der AG dir gesagt hat, dass du aufgrund "Aggressivität" dort nicht mehr arbeiten kannst. Wenn doch, wie ehrlich ist die Person? Würde diese es auch schriftlich wiedergeben und ggf. vor Gericht aussagen? War jemand dabei als der AG das BV vom Hausarzt abgelehnt hat? Wenn ja, würde die Person das wiedergeben, so wie o.g.? Notiere dir genau wann was gewesen ist. Wann hast du dem AG das BV vom Hausarzt gegeben? Ich gehe davon aus, dass du es ihm persönlich gegeben hast. Waren Personen dabei? Wenn ja welche? Wie hat der AG darauf reagiert? An welchem Tag hat der AG es abgelehnt? Mit welcher Begründung? Hast du die Begründung schriftlich? War eine Person dabei? Wer hat dem Hausarzt darum gebeten das BV genauer zu begründen? Wie wurde der Hausarzt dazu aufgefordert? Schriftlich oder mündlich von dir oder schriftlich oder mündlich vom AG? Wenn vom AG, bitte den Arzt darum dir das Schriftstück als Kopie auszuhändigen? An welchem Tag wurde die Begründung angefordert? Wann hat der Hausarzt die Begründung abgegeben? Schriftlich, telefonisch, persönlich? Wenn schriftlich bitte um eine Kopie davon. Wie wurde es dem AG zukommen lassen? Per Post mkt Einschreiben? Wenn ja, dann kannst du nachweisen wann es angekommen ist. Persönlich? War jemand dabei? Wie hat der AG darauf reagiert? Wann hat der AG etwas dazu gesagt? Das sind viele Schritte, doch letztlich entscheidend. Wichtig ist auch, wie seit ihr verblieben? Hat er dich freigestellt? War jemand dabei als er das gesagt hat? Notiere es dir am besten, denn merken wirst du dir das nicht können. Und die Daten nimmst du mit zum Anwalt. Und beim Anwalt bittest du um Dringlichkeit, weil dein AG kein Gehalt zahlt und du Sorge hast gekündigt zu werden. In der Regel bekommt man schnell einen Termin, außer der Anwalt hat gerade Urlaub. Halt durch! Es wird sich klären. Und so hart es jetzt klingt: Schau wie du die Zeit bis zur Geburt hinbekommst und idealerweise mit Gehalt, so dass es in die Berechnung vom EG einfließt. Und für die Zeit während der EZ: Es ist TZ in EZ bei einem anderen AG möglich, insofern deiner dir das nicht bieten kann. Allerdings nur mit Zustimmung des AGs. Evtl. übernimmt dich der neue AG und du kündigst beim Alten. Nach der EZ: Einen neuen Job suchen. Klingt einfacher als gesagt, wirkt manchmal Wunder. Denn ob das zerrüttete Verhältnis wieder gerichtet werden kann ist fraglich. Manchmal wirkt Zeit als Lösung, manchmal nicht.

von Ani123 am 08.06.2021, 17:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Warum? Sie hätte lange vor der Schwangerschaft geimpft werden können. Die erste hätte sie im Dezember- Januar bekommen können. Wenn sie jetzt erst schwanger geworden ist, weil ja erst ein Gehalt fehlt, kann sie ja noch nicht so weit sein. Ich tippe mal auf höchstens 12te SSW.

von Felica am 08.06.2021, 17:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

https://www.rund-ums-baby.de/recht/Beschaeftigungsverbot-Versetzung_223857.htm Dabei bin ich auch noch auf eine uralte Frage gestossen: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-und-Krankheit_163880.htm Auch da schon nicht alles sauber. BV vom HA spricht dafür das der FA sich geweigert hat. Das sie sich ans Gewerbeamt wenden soll, hat man ihr bereits vor fast 3 Wochen gesagt, bisher wurde nichts unternommen.

von Felica am 08.06.2021, 18:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Keine Ahnung?! Mit Vorerkrankung + Pflegeberuf wäre sie eigentich 2x Prio 1.....aber sie schreibt "nicht geimpft, weil sie auf die Zulassung wartet" ....

von KielSprotte am 08.06.2021, 18:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Die armen Arbeitgeber......

von KielSprotte am 08.06.2021, 18:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Man kann sich übrigens auch schwanger impfen lassen. Wenn man Vorerkrankungen hat, die einen schweren Verlauf vermuten lassen, wird es - eben unter individueller Risikoempfehlung - gemacht. Eine Freunden ist letzte Woche im 5. Monat geimpft worden. In Schweden werden Schwangere wohl nach der 12. WOCHE geimpft.

von roza_soza am 08.06.2021, 20:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Abgelehnt Gehalt

Oh weia klingt das nach einem Gefälligkeits BV.... Hat dein AG dich nun freigestellt - dann hast du Anspruch auf Lohn. Oder hat dein AG dir einen anderen Einsatz Ort gegeben? - dann hättest du arbeiten müssen Bist du eigentlich krank und damit nicht arbeitsfähig - hebelt es jegliches BV aus.... - dann musst du AU holen mit allen Folgen für das Elterngeld

von MamaausM am 09.06.2021, 07:04



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