Berufsverbot zweite Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage. Ich bin nun erneut Schwanger und habe meine Elternzeit die bis nächstes Jahr Mai auslaufen sollte vorzeitig beendet . Der Arbeitergeber hat diesem auch zugestimmt . Nun bin ich erneut in einem Berufsverbot da ich zum Betriebsarzt musste und dort eine Empfehlung ausgesprochen wurde das ich in der Pflege nicht arbeiten darf ( wie beim ersten Kind auch ) Nun meine Frage : Ich habe noch für diesen Monat Elterngeld bekommen, was bekomme ich im nächsten Monat ? Wieder volles Gehalt oder gar nichts bis zum Mutterschutz? Ich bin ratlos da das Internet voll von verschiedenen Antworten ist. Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 18:35



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Hallo, die Wellen schlagen hoch, ich habe aber jetzt nicht alles gelesen. 1. Die Elternzeit wegen einer neuen Schwangerschaft beenden kann man laut § 16 BEEG, wenn der Ag zustimmt. Das ist aber nicht das Thema, wenn man nur beenden, um in ein neues BV zu gehen. Damit erschleicht man sich Leistungen, das ist strafrechtlich relevant. Es besteht dann nämlich ein Kausalzusammenhang zwischen Beendigung und Leistung. Einen anderen Grund gibt es nicht. Anders ist es, wenn man die EZ aus wichtigem Grund (Mann wird arbeitslos) oder dem Beginn eines neuen Mutterschutzes beendet. Anders ist es auch, wenn man die TZ schon vor Kenntnis der Schwangerschaft vereinbart hat. Sie haben das Risiko, die Leistungen der Krankenkasse an diese zurückzahlen zu müssen. 2. Wenn das EG ausläuft und der Arbeitsvertrag wieder auflebt bekommen Sie Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2021



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Ich hoffe du bekommst gar nichts. Es ist nämlich rechtswidrig die Elternzeit wegen einem Beschäftigungsverbot vorzeitig zu beenden. Die Krankenkassen prüfen das mittlerweile zum Glück auch nach.

von Himbeere2008 am 05.05.2021, 19:03



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Haben Sie die EZ wegen der Schwangerschaft beendet? Wussten Sie da schon von der Schwangerschaft? Wieviele Stunden wollten sie nach vorzeitiger Beendigung der Schwangerschaft arbeiten? Ist ihr Kind betreut? Beim BV gibt es das Geld, was sie sonst als Lohn bekämen. Der AG kann jederzeit das BV widerrufen, soweit er eine Arbeit hat, die Mutter und Ungeborenes nicht schädigt. Das Widerrufen kann binnen 1 Tag erfolgen; heute Anruf, morgen arbeiten. Daher sollte dem AG auch gemeldet werden wenn man im Urlaub ist. Wenn er während des Urlaubs dem BV widerspricht kommt das für den AN nicht gut. Das 1.Kind sollte betreut sein, so dass sie morgen zu der vereinbarten Zeit arbeiten können. Geht es dann nicht kann der AG das BV anzweifeln, weil er davon ausgeht, dass die Betreuung von Anfang an nicht sichergestellt war. In dem Fall kann das BV angezweifelt werden, die Krankenkasse prüft und sie müssen das Geld zurück zahlen. Wer das Kind betreut ist da unrelevant. Es muss nicht die Kita sein; Oma geht auch, insofern sie kurzfristig und dann bis zum Mutterschutz betreuen kann. Die EZ wegen einer Schwangerschaft zu beenden und dann ins BV zu gehen ist nicht möglich. Die Krankenkasse wird das vermutlich prüfen und kann das BV anzweifeln und sie stehen ohne Geld da. Und dabei ist es egal ob der AG dem zugestimmt hat oder nicht.

von Ani123 am 05.05.2021, 19:05



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Die Elternzeit habe ich natürlich wegen erneuter Schwangerschaft beendet und ich habe eine Risikobereitschaft und arbeite in der Pflege ( unbefristet ). Ich verstehe nicht ganz warum es rechtswidrig ist da ich ganz normal mein Arbeitsverhältnis aufgenommen habe und daraufhin ein Berufsverbot erhalten habe ? Das steht sogar beim Familienportal das man dies machen kann? Meine Frage war ob ich normales Gehalt bekommen würde, mehr nicht .

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 19:11



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Und ich muss mich hier von keinem Menschen anmachen lassen , was für eine Frechheit . Ich habe vorher hart gearbeitet und möchte von niemandem hier eine freche Antwort bekommen! Ich habe das gemacht was mein Arbeitgeber mir zugewiesen hat und das war das ich zum Betriebsarzt gehen muss da ich nicht in der Pflege arbeiten darf ? Verstehe nicht was hier so patzig geantwortet wird bei einer normalen Frage ?

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 19:14



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Regulär ist es nur vorgesehen das man die Elternzeit vorzeitig zum neuen Mutterschutz beenden darf. Oder im Härtefall. Eine erneute Schwangerschaft ist aber kein Härtefall. Also ja, wenn die KK das prüft, kann es Probleme geben. Ich schreibe kann, nicht das es so sei muss. Zudem musst dein Kind so betreut sein das du jederzeit auch deinem Vertrag entsprechend arbeiten kannst. Schon weil der AG theoretisch hingehen kann und sagen, nö ohne mich, da fühle ich mich verarscht, dann setze ich die halt woanders ein. Kann er, muss er sogar wenn er die Option hat. Aber auch weil, was ich dir nicht wünsche, man eine FG erleiden kann und dann müsstest du wieder arbeiten. Spätestens nach der Krankschreibung, sofern eine erfolgt. Der AG müsste dann einer erneuten EZ auch nicht mehr zustimmen. Jedenfalls nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der ersten Meldung. Rein rechtlicher Hinweis. Mir ist es schnuppe, ich finde lediglich man sollte die Risiken kennen welche man eingeht.

von Felica am 05.05.2021, 19:25



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Eine Frechheit ist deine Vorgehensweise - aber du wirst du kräftig mit auf die Nase fallen. Man kann die EZ nicht beenden um ins BV zu gehen. Wird dir auch Frau Bader so antworten.

von KielSprotte am 05.05.2021, 19:25



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Ich glaube ihr versteht nicht was ich schreibe oder ich drücke mich unklar aus . Mein Sohn ist betreut , ich habe vorher Elternzeit beendet dann bin ich ins Arbeitsverhältnis gegangen und dann habe ich ein Berufsverbot bekommen ? Was ist daran rechtswidrig? Verstehe ich absolut nicht ! Ich habe ein ganz normales Arbeitsverhältnis gehabt und muss dies auch meinem Arbeitgeber nittleine wenn ich erneut schwanger bin . Ich darf auf Grund von corona und anderen Sachen nicht in der Pflege arbeiten. Daher musste ich ins Berufsverbot gehen . Das ich die Elternzeit beenden dürfte hat der Arbeitgeber mir genehmigt und ich bin in ein Arbeitsverhältnis gekommen.

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 19:36



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Wenn du Gehalt bekommst, wird das eh mit dem Elterngeld verrechnet.

von MamaausM am 05.05.2021, 19:38



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Dz schreibst ja selbst, dass du die EZ wg. der 2. Schwangerschaft sprich wg. dem BV beendet hast. Ohne Schwangerschaft wärest du in EZ geblieben - richtig? Und es ist halt nicht zulässig, die EZ zu beenden um das Geld aus dem BV abzugreifen. Du kannst zum Beginn des neuen Muschu beenden, aber nicht vorher (im Wissen das du gar nicht arbeiten wirst, sondern ein BV bekommen wirst). Das ist Sozialbetrug.

von KielSprotte am 05.05.2021, 19:43



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Ich spekuliere mal, du hast festgestellt. Schwanger... Bist dann zum AG und wolltest arbeiten. Gibt ja mehr Elterngeld für das zweite Kind. Dem hast aber nicht gesagt, ich bin aber schwanger. AG hat ermöglicht dass du arbeiten kommst und dann hast ihm präsentiert, dass du schwanger bist. Logo dann Beschäftigungsverbot - Lohnfortzahlung vom AG und hintenrum von der KK. Und das ist nicht zulässig. Und deshalb ist hier der Aufschrei. Aber wolltest du Teilzeit in EZ arbeiten?

von MamaausM am 05.05.2021, 19:44



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

einzig beamte haben das gesetzliche recht, ihre elternzeit bei bekanntwerden der schwangerschaft vorzeitig zu beenden um bewusst in ein beschäftigungsverbot zu gehen. ich hoffe sehr, dass die krankenkasse das prüft. das was du tust ist eben nicht in ordnung, da du deine arbeit NICHT wieder aufgenommen hast sondern direkt ins beschäftigungsverbot ist. ist dein kind betreut? wie könntest du morgen arbeiten? man muss immer damit rechnen, dass der grund fürs bv wegfällt. also fehlgeburt oder ersatztätigkeiten. ich wünsche es dir nicht, aber in dem fall MUSST du VOLL arbeiten. morgen. von daher ist das alles andere als in ordnung und genau wegen frauen wie dir, gibt es schärfere gesetze. hoffentlich wird das geprüft und revidiert.

von mellomania am 05.05.2021, 19:44



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Vielleicht wurde es hier wirklich falsch verstanden . Die Frage ist: warst du bereits schwanger, als du die EZ vorzeitig beendet hast? Hättest du nämlich vorgehabt wieder regulär zu arbeiten, bist dann aber kurz drauf wieder schwanger geworden... Das wäre ok. Aber so wie du es schreibst, warst du schwanger und hast dann mit dem Wissen ein Berufsverbot zu bekommen die Elternzeit beendet. Hast also gar nicht zwischendurch gearbeitet, sondern dein erster Gang war zum Betriebsarzt.. Und das ist Betrug.

von MamavonMia123 am 05.05.2021, 19:52



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Der Reihe nach, in Ruhe. Zu den Unterschieden. 1. Du beendest die laufende EZ zum neuen Mutterschutz, AG darf dem nicht wiedesprechen, rechtlich alles super. 2. Du hast fest mit dem AG vereinbart in der EZ in TZ zu arbeiten, wirst dann aber während der TZ oder auch vorher schwanger, der AG oder auch der Arzt stellen ein BV aus. Auch das ist rechtlich OK Du bekommst dann im BV das vereinbarte TZ-Gehalt. Kinderbetreuung dürfte vorhanden sein, weil ja TZ fest vereinbart. 3. Du beendest wegen Härtefall, weil Du Dich vom Mann getrennt hast oder der seinen Job verloren hat vorzeitig die EZ. Dein Kind ist auch entsprechend betreut. Dann kann der AG nichts dagegen machen. Nachdem ! alles klar ist, erfährst du das du schwanger bist, Arzt oder AG stellen ein BV aus. Auch das ist rechtlich sauber. Weil du vor Beendigung der EZ nichts von der schwangerschaft wusstest und Kinder betreut sind, du also nicht nur arbeiten kannst sondern auch willst. 4. Du findest raus das du schwanger bist, gehst zum AG und sagst, ich beende die laufende EZ weil ich doch jetzt wieder in VZ arbeiten will. AG stimmt dem zu und kaum ist das OK von ihm da sagst du, ätsch, ich bin schwanger. Weiss der AG bereits von der Schwangerschaft und stimmt dem vorzeitigen Beendigung zu, ist das sein Risiko. Weil die KK sich weigern kann ihm dein Gehalt zu ersetzen. Das droht ihm auch wenn er es nicht weiss. Dem entsprechend kann er extrem angepisst reagieren. Manche AG sagen sich dann, egal. Andere schauen wie sie es der Schwangeren unangenehm machen können. Und da hat AG die Möglichkeit zu sagen, dann schauen wir mal ob wir nicht eine ersatztätigkeit haben. Und da gibt es eigentlich überall irgendwas was dann gemacht werden kann, gerade aktuell wo viele im HO arbeiten. Im HO würde jegliche Gefährdung wegfallen und damit müsstest du diese Tätigkeit auch machen. Da zudem in den Pflegeheimen inzwischen viele, wenn nicht alle gegen Corona geimpft sind, ist auch dort fraglich wie lange ein BV wegen Corona noch zieht. Zumal wenn du selbst auch bereits geimpft bist. Auch wenn Impfung kein 100% Schutz ist. So oder so wird die KK ziemlich sicher genauer hinschauen. Und denen ist ja bekannt wie lange du eigentlich EZ eingereicht hattest, Denn dein AG wird dich mit dem entsprechenden Kürzel abgemeldet haben. Deshalb der Hinweis das es eben ein Risiko birgt was du da gerade machst. Kann halt gutgehen. Kann aber auch schief gehen.

von Felica am 05.05.2021, 20:10



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Ich glaube sie meinte das erste hat es ein wenig ungünstig ausgedrückt . Und dann ist es kein Betrug ! Denn wie meine Vorgängerin schon schreibt hat sie nicht genau erklärt warum Elternzeit beendet worden ist . Jedoch hört es für mich so an als wenn sie Es das erste ist und damit alles völlig in Ordnung ! Und man muss auf niemanden hier so rumhacken der eine normale Frage stellt , sehe ich ehrlich gesagt genauso !

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 20:29



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Zitat: Die Elternzeit habe ich natürlich wegen erneuter Schwangerschaft beendet Das sagt doch alles........ob nun mit oder ohne Wissen des AG, hier wird wissentlich das dt. Sozialsystem ausgenutzt.

von KielSprotte am 05.05.2021, 20:31



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden? Wenn Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden möchten, benötigen Sie in der Regel die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Nur in bestimmten Fällen können Sie Ihre Elternzeit auch ohne die Zustimmung Ihres Arbeitgebers vorzeigt beenden: Wenn Sie als Mutter während der Elternzeit nochmals schwanger werden, können Sie die Elternzeit vorzeitig beenden, um in Mutterschutz zu gehen. Dafür benötigen Sie keine Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber. Sie müssen Ihren Arbeitgeber aber rechtzeitig informieren.

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 20:37



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

@kielsprotte Ja aber sie hat auch geschrieben das sie ein normales Arbeitsverhältnis aufgenommen hat und dann ins Berufsverbot geschickt worden ist also auch das ist in Ordnung . Wenn ihr Arbeitsverhältnis vorher begonnen hat . Ich glaube sie hat sich einfach nur missverständlich ausgedrückt und da muss man ja auch erstmal nachfragen da man die Person ja nicht kennt. Ich erlaube mir jedenfalls kein Urteil da ich nicht nicht weiß warum sie Elternzeit beendet hat es kann ja auch ein anderer Grund sein oder? Die Frage ist sowieso ein wenig schwammig formuliert .

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 20:41



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Eben - wurde ja schon geschrieben: um in Mutterschutz (also 6 Wochen vor Stichtag) zu gehen OK; aber nicht um ins BV zu gehen!

von KielSprotte am 05.05.2021, 20:42



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Selbst Frau Bader schreibt dann immer das sowas nicht geht. Um in ein wissendes BV zu gehen, damit das neue Elterngeld höher ausfällt. Ich wette, ohne neue Schwangerschaft wäre sie in reiner Elternzeit!

von MamaausM am 05.05.2021, 20:45



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Genau ! Deiner Meinung . Und ich glaube das sie das gemeint hat , mehr habe ich nicht gesagt ;-) Aber wiegesagt vertrete die Meinung das man hier niemanden bloß stellen muss nur weil er eine Frage gestellt hat . Wir kennen absolut keine Hintergründe oder?

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 20:45



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Wenn sie selber schreibt, dass sie "natürlich" wg. der neuen Schwangerschaft die EZ beendet hat - dann kennen wir die Hintergründe. Und das Ganze nennt sich Sozialbetrung.

von KielSprotte am 05.05.2021, 20:49



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Ja aber sie hat auch geschrieben das sie in einem Arbeitsverhältnis stand . Dann ist es kein Betrug . Sie kann doch vorher gearbeitet haben? Bzw. Die Elternzeit beendet haben und schon vorher angekündigt haben das sie arbeiten möchte , dieses hat sie nämlich nicht geschrieben und schwammig formuliert. Also denke ich es eher nicht ...

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 20:55



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Und das noch zur Ergänzung: Wenn Sie Ihre Elternzeit vorzeitig beenden, dann gelten für Ihr Arbeitsverhältnis wieder dieselben Regelungen wie vor der Elternzeit. Das gilt auch für alle Regelungen zum Mutterschutz, also auch für Ihren Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Es kommt nicht darauf an, ob Sie nach Beendigung der Elternzeit nochmals tatsächlich gearbeitet haben. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich in diesem Fall nach dem Arbeitsentgelt, das Sie nach der Elternzeit bekommen hätten ohne die erneuten Mutterschutzfristen. Wenn Sie Ihre Elternzeit nicht vorzeitig beenden, können Sie nur das Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse bekommen, aber nicht den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 20:59



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Ebenfalls noch ein Nachtrag zur Hilfe: Wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, können Sie - auch als Vater - bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, dass Ihre Elternzeit vorzeitig beendet wird. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag nur innerhalb von 4 Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das muss er schriftlich tun.

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 21:01



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Es gibt legale und illegale Wege: der hier beschriebene ist der illegale, der legale (nämlich zum neuen Mutterschutz zu beenden) wurde nun schon mehrmals als regelkonform bezeichnet. Ich habe mittlerweile den Verdacht, dass zwei Usernamen von einer Person bedient werden.

von KielSprotte am 05.05.2021, 21:04



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Ja ganz genau. Es gibt auch einfach Leute die helfen wollen. Oh man ! Schönen Abend !

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 21:06



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

sie schreibt GANZ KLAR dass sie die ez beendet hat, um in ein bv zu gehen. da gibts nix zu helfen und zu beschönigen. es ist betrug und ich hoffe, dass es auffliegt und das sowas von nach hinten los geht. das ist sozialbetrug.

von mellomania am 05.05.2021, 21:13



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

*****Wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, können Sie - auch als Vater - bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, dass Ihre Elternzeit vorzeitig beendet wird. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag nur innerhalb von 4 Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das muss er schriftlich tun.**** Wo bitte ist das geschrieben. Dann bräuchte es das mit Elternzeit nämlich nicht, wenn AG fast alles abnicken darf und dann uppssi schwanger... Ja seltsam es wird für eine AP ungemütlich und Zack steht hier die kawalerie. Der erste Post liest sich anders, nämlich schwanger, AG beschwatzt und dann Betriebsarzt.

von MamaausM am 05.05.2021, 21:15



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Falsch : sie schreibt das sie in einem Arbeitsverhältnis war sprich sie hatte den Willen zu arbeiten und der AG hat ein Berufsverbot ausgesprochen . Das ist so rechtlich in Ordnung . Hier nochmal die Daten dazu : Schließt sich der Mutterschutz also nicht direkt an das Ende der Elternzeit an, besteht das Arbeitsverhältnis fort und die Frau müsste sich bei ihrem Arbeitgeber zur Arbeitsaufnahme melden. Spricht der Arzt dann erneut ein individuelles Beschäftigungsverbot aus, so hat die Schwangere erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe ihres Nettoverdienstes. Berechnungsgrundlage sind ebenfalls die letzten drei Monate, die sie vor der ersten Schwangerschaft gearbeitet hat.

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 21:18



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Das ist auf der Seite der Bundesregierung für Kinder Senioren und Familie zu finden . Also mehr als seriös...

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 21:20



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Willst oder kannst du es nicht begreifen? Vorzeitige Beendigung zum Mutterschutzbeginn-OK. EZ geht ohne vorzeitige Beendigung zu ende, Frau ist schwanger und bekommt wieder BV - auch OK. ABER und jetzt bitte gut aufpassen: es geht nicht, die EZ vorzeitig zu beenden, um dann ins BV zu marschieren!!!!! CAPITO???? Oder müssen wir die Antwort tanzen?

von KielSprotte am 05.05.2021, 21:23



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

sorry, so doof kann eigentlich keiner sein. wenn sie merkt , ups schwanger, geht zum AG und sagt du, ich möchte vz arbeiten, darf ich beenden? AG aber ja, gerne! erster tag, sorry chef, schwanger - BA BV etc das IST Betrug! warum schnallst du das nicht? wie oft muss man das noch schreiben? ich hoffe dass das so schief geht! dann merkst du dass es betrug ist!

von mellomania am 05.05.2021, 21:51



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Bei uns ist es mal schief gegangen. Ging aber um Teilzeit in ez.... Arbeitsplatz wäre eigentlich auch mit Gefahren verbunden also betriebliches BV... AN kam, chef froh, kommt ersten Tag und hat wisch Frauenarzt. Tja kein BV (glaub nur paar Tage) - Produktionsbesprechnung und Mutterschutz tauglicher Arbeitsplatz..,. Dann kam ganz schnell AU und irgendwann Krankengeld, dann Beendigung zum Mutterschutz, neue Elternzeit

von MamaausM am 05.05.2021, 22:06



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

So habe mich extra nochmals angemeldet weil das hier ja kein Ende nimmt : Bin die Fragestellerin. Ich habe mich falsch ausgedrückt , sorry für das Missverständnis. Ich habe die Elternzeit beendet um in den Mutterschutz zu gehen. Dieses habe ich vorab meinem Arbeitgeber mitgeteilt . Ich habe vorher ausgemacht wieder zu arbeiten und habe ja auch geschrieben das ich das Arbeitsverhältnis begonnen habe , und dann elternzeit beendet und da wusste ich nicht das ich schwanger bin . Daher habe ich ja auch dann das berufsverbot bekommen. Wollte eigentlich nur wissen ob ich dann Gehalt bekomme oder regulär wieder zum Mutterschutz . Danke für eure hitzige Debatte, war das letzte mal das ich in so ein Forum geschrieben habe ! Danke denen die Verständnis gezeigt haben und das man sich auch mal unklar ausdrücken kann ! Schönen Abend euch allen in der Hoffnung mich diesmal richtig ausgedrückt zu haben . Bin nicht so gut im Schreiben ;-)

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 22:07



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Und noch ne kleine Anmerkung : Ich bin einer der letzten Menschen die Sozialbetrug eingehen möchte . Finde es mehr als unverschämt jemandem sowas zu unterstellen zumal es genügend schmarotzer gibt die das System wirklich ausnutzen und ich ganz gewiss nicht dazu gehöre , ich mich einfach nur nicht gut ausdrücken kann und dann möchte man höflich eine Frage stellen und wird so angefahren. Heftig ehrlich . Bitte immer respektvoll bleiben , wie ihr es wahrscheinlich auch im wahren Leben tun würdet oder ? ;-) Manchmal braucht man eben Hilfe und es wäre nett wenn Menschen öfter einfach zuhören statt verurteilen. Liebste Grüße

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 22:12



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

klingt danach aus den antworten eine gebastelt zu haben. tut mir leid. wenn du die ez beendest um in den mutterschutz zu gehen, dann arbeitest du NICHT und brauchst kein BV weil der mutterschutz läuft! wie lange hast du nach ende der ez beendet bevor du dem chef sagtest dass du schwanger bist? das passt alles nicht zusammen. scheint als ob du merkst, dass das nicht gesetzeskonform ist was du da gemacht hast. naja, wirst du ja sehen wenn die kk es anzweifelt.

von mellomania am 05.05.2021, 22:14



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Die liebe AP hat im ersten Post geschrieben: die EZ beendet weil Schwanger. Chef stimmt zu... Später schiebt sie nach Debatte nach: ich stand im Arbeitsverhältnis und dann erst schwanger.... Und nun heißt es um in Mutterschutz zu gehen. Warum beantragt man erst Jahre x EZ um dann vorzeitig zu beenden Sorry deshalb stellt kein AG mehr junge Frauen ein.

von MamaausM am 05.05.2021, 22:24



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

wann der mutterschutz beginnt wenn du nicht weißt wann du schwanger bist. das passt einfach alles nicht zusammen. hat damit auch nix zu tun ob man sich gut ausdrücken kann oder nicht! das hat überhaupt keine logik

von mellomania am 05.05.2021, 22:30



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Mutterschutz ist 6 Wochen vor ET und mindestens 8 Wochen nach ET. Da braucht es kein BV. Aber, viele meinen es wäre mutterschutz weil mancher AG das als Mutterschutzlohn auf dem lohnzettel schreibt. Und das mit dem Arbeitsverhältnis aufnehmen verstehe ich so das es einen bestehenden Vertrag gibt, der nur wegen der EZ ruht. Mancher meint ja man hätte auch EZ wenn man keinen AG hat. Es steht aber am Anfang eindeutig da, das die EZ nur vorzeitig wegen der bereits bekannten Schwangerschaft beendet wurde. Da gibt es nichts falsch zu verstehen. Wie gesagt, wenn die KK da nachfragt kann es fies werden. Und fragen werden die ziemlich sicher bei der zeitlichen Abfolge. Zumal wenn so kurzfristig das nocht mal die Frage mit dem EG geklärt worden ist. Auch das wird noch Stress geben. EG wird im voraus bezahlt und der Anspruch für den kompletten Lebensmonat erlischt sobald man wieder mehr als 30 Std die Woche arbeitet. Und zwar komplett. Da ist es auch egal ob BV oder arbeiten. Bv gilt wie arbeiten. Da die TE recht vieke Begriffe durcheinander wirft, wie zB Berufsverbot und Beschäftigungsverbot - was völlig verschiedene Dinge sind, bin ich mir recht sicher das auch mutterschutz und Arbeitsverhältnis falsch verwendet wurden.

von Felica am 05.05.2021, 22:31



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

geprüft! und zwar komplett! solche frauchen sind es, die andere in verruf bringen. das gesetz müsste viel stärker auf seiten des AG sein

von mellomania am 05.05.2021, 22:32



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Zumal wenn das wirklich stimmt, dass man eine EZ beenden kann bei neuer Schwangerschaft und der AG eigentlich nur aus betrieblichen gründen ablehnen kann. Hab nachgelesen, steht echt so beim Familienportal.de Dürfte wetten, Frau Bader schreibt das gleiche wie wir alle.

von MamaausM am 05.05.2021, 23:00



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Danke ! Endlich . Es steht Übrige da überall so . Noch eine Seite : 3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Hat er nicht gemacht ... so ganz einfach ! Und wann ich wo und wie lange gearbeitet habe geht wirklich niemanden etwas an . Ich stand in einem normalen Arbeitsverhältnis und bin aufgrund meiner Schwangerschaft ins Berufsverbot gekommen- und ja der Betriebsarzt hat das bv ausgestellt . Daraufhin durfte ich nicht arbeiten . Verstehe nicht was daran Betrug ist . Ich bin nicht aus der elternzeit in ein Berufsverbot gegangen sondern aus einem Arbeitsverhältnis!!!! Großer Unterschied !

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 23:07



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Ich habe es so gemacht und stand in einem Arbeitsverhältnis. Ich habe normal den Mutterschutz angemeldet und das natürlich nachdem das Arbeitsverhältnis bestand . Ich habe rechtlich nichts falsch gemacht aber gut . Und zusammen gebastelt habe ich mir auch nichts sondern bin einfach ganz normal den Weg von meinem Arbeitsvertrag in ein erneutes Berufsverbot gegangen und mich vorher zu einem Arbeitsverhältnis verpflichtet . Das ich meine Schwangerschaft mitgeteilt habe und der Grund ist hat ja nichts mit meinem vorherigen Arbeitsverhältnis zutun sondern mit meinem Berufsverbot .

Mitglied inaktiv - 05.05.2021, 23:11



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Dann hättest du das anders formulieren müssen. Es steht *Schwanger und habe meine Elternzeit die bis nächstes Jahr Mai auslaufen sollte vorzeitig beendet....* Der Zeitablauf wird nicht deutlich! Deshalb das Gezeter Wissentlich den AG zu bitten, die ez zu beenden im Wissen das ein BV kommt, das geht so nicht Vorzeitig die ez zu beenden um zu arbeiten, wenn AG zustimmt, ist OK. Selbst dann wenn man dann schwanger wird und ein BV bekommt. Merkst den Unterschied.

von MamaausM am 05.05.2021, 23:17



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Du hast trotzdem ein Problem. Du hast, obwohl du noch EG bekommen hast, vorzeitig die EZ beendet. Du hast also widerrechtlich EG bezogen das dir nicht mehr zusteht. Das wirst du zurück zahlen müssen. Und ich hoffe ausserdem das du das der EG-Kasse direkt mitgeteilt hast. Im BV bekommst du das was du auch ohne bekommen würdest. Ob die KK das dem AG erstatten wird ist eine andere Sache. Und was hast du immer deinem Arbeitsverhältnis. warst du nun in EZ oder nicht? Ohne Arbeitsverhältnis hat man gar keinen Anspruch auf eine EZ. In der EZ ruht das AV ja, das ist nicht beendet. Man muss also da auch nichts aufnehmen.

von Felica am 05.05.2021, 23:46



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Ich nehme an, die AP weiß es selber, dass es nicht sauber gelaufen ist. Würde sie sonst Angst haben, nach EG kein Geld bis Mutterschutz zu bekommen? Erster Post. Sie wird ja sicher nicht die ez zum neuen Mutterschutz beendet haben und der AG als gutmensch zahlt ihr jetzt Lohn als bv für ein höheres EG Sonst könnte sie schreiben. Mein AG hat zugestimmt, dass ich meine ez beende. Ich wollte arbeiten. Dann habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich musste zum Betriebsarzt und bin nun im BV... Rechtlich sauber --- und keiner hätte sich aufgeregt

von MamaausM am 06.05.2021, 06:39



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Dann schreib doch mal die Daten: wann AG wg. Beendigung kontaktiert, wann Arbeit wiederaufgenommen, wann die Schwangerschaft festgestellt......

von KielSprotte am 06.05.2021, 07:39



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

Genau das ist jetzt wieder.... Keine Antwort mehr Und wir sind die Bösen, obwohl Frau Bader dasselbe schreibt.

von MamaausM am 06.05.2021, 10:35



Antwort auf: Berufsverbot zweite Schwangerschaft

angegangen, es wird sich echauffiert und wenn frau bader GENAU das gleiche schreibt, geht sie doch auch keiner an? und jetzt kommt nix mehr. ich hoffe, dass ihr das gewaltig um die ohren fliegt das ganze!

von mellomania am 06.05.2021, 13:33



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Von Elternzeit ins Berufsverbot aufgrund erneuter Schwangerschaft

Hallo, aktuell befinde ich mich noch bis zum 05.08.2020 in Elternzeit für meine dann 2 Jährige Tochter und bin nun wieder schwanger (Entbindungstermin Anfang Dezember). Da ich in der ersten Schwangerschaft bei Bekanntgabe der Schwangerschaft direkt ein Berufsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich nun davon aus,das ich nach Beendigung der la...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...