Babysitter - nicht volljährig - zu jung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Babysitter - nicht volljährig - zu jung?

Liebe Frau Bader, wohne zwar derzeit in Österreich, aber so unterschiedlich werden die Rechtslagen wohl nicht sein, außer dass man hier erst mit 19 volljährig wird, wie ich erfahren habe. Nun, es geht darum, dass unsere derzeitige Babysitterin keine Zeit/keine Lust? mehr hat, auf unsere Kinder (17 M, 3J) + 10jähriger kranker Hund aufzupassen. Sie hat uns nun vorgeschlagen, diese Aufgabe an ihre fast 16jährige Tochter und deren 18jährigen Freund zu übertragen. Freitag will sie uns die beiden vorstellen und mit ihnen gemeinsam am Abend die Kinder hüten. Frau Schuster, der ich meine grundsätzlichen Bedenken schilderte, riet mir, mich wegen der rechtlichen Situation an Sie zu wenden. Dürfen Minderjährige überhaupt alleine die Aufsicht über Kleinkinder übernehmen und wie sieht die rechtliche Seite der Haftung aus, falls den Kindern etwas passiert? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Anda

Mitglied inaktiv - 17.04.2002, 20:08



Antwort auf: Babysitter - nicht volljährig - zu jung?

Liebe Anda, ich kann nur die deutsche LAge schildern (hier Volljährigkeit ab 18): Siew tragen die Verantwortung und wenn etwas passiert, haben Sie die Sorgrfaltspflicht/ Aufsichtspflicht verletzt. Wenn Ihrem Kind etwas zustößt, können Sie sogar bestraft werden. Die Haftung kann eine 15 J. zwar übernehmen, aber nur, wenn sie die Einsichtsfähigkeit hatte. Alles in allem: ich wäre vorsichtig. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2002



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