Liebe Frau Bader, meine Tochter (Schülerin, lebt bei mir) ist Anfang des Monats volljährig geworden. Mir ist bewusst, dass nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Bzgl. des Unterhalts seitens des Vaters existiert eine vollstreckbare Ausfertigung zu einem Vergleich. Dort ist festgehalten, dass er ab Tag X (ohne Enddatum) den dort festgelegten Unterhalt (x% der gültigen DDT) für unsere Tochter (zu meinen Händen) zahlt. Wie lange ist dieser Vergleich gültig? Der Vater (leider mit mehreren Beinen selbständig und nach eigener Auskunft immer arm wie eine Kirchenmaus, was im o.g. Verfahren vom Richter überhaupt nicht nachvollzogen werden konnte) bat mich nun per mail um die Auskunft über mein Einkommen. Ich weiss schon jetzt, dass wir zu keinem einvernehmlichen Ergebnis kommen, wenn ich jetzt umgekehrt seine Auskunft verlange. Sollte sich besser unsere Tochter an einen Anwalt wenden, um die Sache offiziell prüfen zu lassen? Ich wäre sehr dankbar um etwas Licht im Dunkeln! Viele Grüße Möhrchen
von Möhrchen am 25.11.2021, 10:44