Guten Tag,
ich bin schwanger, mein Mutterschutz beginnt Anfang Juli.
Die Corona-Situation in unserem Kreis spitzt sich gerade extrem zu, es steht wieder Notbetreuung im Kiga für den Großen im Raum. Wir haben darauf eigentlich auch Anspruch, da weder mein Mann noch ich von zuhause arbeiten können. Jedoch bin ich geneigt mein Kind auf Grund der Infektionsgefahr, die im Kiga ja doch recht hoch ist, mit den "Kind-krank-Tagen" zuhause zu behalten solange die Situation sich nicht entspannt. Wenn notwendig könnte ich mit den 30 Tagen und Urlaub die gesamte Zeit bis zum Mutterschutz überbrücken.
Nun stellt sich mir aber die Frage in wie weit sich dieser Verdienstausfall negativ auf das Elterngeld auswirken wird?
Es sind ja nicht nur 2, 3 Tage... Zumal im Dezember/Januar schon ziemlich viele Tage angefallen sind (unabhängig der 30, da BG-Unfall) als mein Sohn fast 2 Monate nicht in die Kita konnte...
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße,
Soho
von
Soho1521
am 25.04.2021, 08:16
Antwort auf:
Auswirkung "Kinderkrankengeld" auf Elterngeld
Hallo,
Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, können Kinderkrankentage nehmen. Dadurch reduziert sich das Elterngeld, das sie bekommen, nicht. Das stellt die Corona-Sonderregelung zur Anrechnung sicher. Sie regelt, dass die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern sich nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, zum Beispiel Kinderkrankengeld.
Diese Corona-Sonderregelung wurde verstetigt und gilt ab dem 1. September 2021 dauerhaft.
(Quelle: BuMi der Gesundheit)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2021
Antwort auf:
Auswirkung "Kinderkrankengeld" auf Elterngeld
Monate mit Kinderkrankengeld können ausgeklammert werden, solange es coronabedingt ist.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html?fbclid=IwAR2wqwXvHzZwHT55rSstpnolZ2DxxhP_epgrITTy3ep0EIq2Xqu9pUdHrhY#:~:text=Werdende%20Eltern%2C%20die%20infolge%20der,sich%20ihr%20Elterngeldanspruch%20nicht%20verringert.
von
Dojii
am 26.04.2021, 07:41