Hallo Frau Bader, Mein Mann hat im September den Arbeitgeber gewechselt und nun kann er die Partnermonate leider nicht wie geplant nehmen. Ich habe deshalb eine Frage zur neuen Aufteilung. Im März / April kann er einen Monat voll in Elternzeit gehen. Ab September könnte er für zwei Monate Teilzeit arbeiten und dann eben statt Basiselterngeld Elterngeld plus beantragen. Geht das denn? Ein Monat nicht arbeiten mit Basiselterngeld und zwei Monate Teilzeit mit Elterngeld plus kombinieren? Wenn ja, müssen die beiden Teilzeit Monate zusammen hängend genommen werden und bis zu welchem Zeitpunkt ist es möglich? Zwei volle Monate sind leider schwierig, da ab September die berufsbegleitende Fortbildung beginnt, die wöchentlich zwei Tage umfasst. Da kann mein Mann nicht fehlen. Oder würden Sie auch in dieser Situation voll Elternzeit beantragen? Ich danke Ihnen so sehr für Ihre Hilfe und Mühe! Liebe Grüße, Sabrina
von Sabrina313 am 27.01.2022, 19:55