Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Liebe Frau Bader, ich bin am 11.04.18 zum ersten Mal Mama geworden. Meine Elternzeit geht also bis zum 10.04.19. Jetzt bin ich erneut schwanger mit voraussichtlichem Entbindungstermin Anfang September 2019. Da es ein Kaiserschnitt wird, würde mein Mutterschutz also etwa Anfang Juli 2019 beginnen. Nun zu meinem Problem: Mein Arbeitsvertrag ist in der ersten Elternzeit ausgelaufen - Ende Juli 2018. Ich würde wieder einen Vertrag bei meinem alten Arbeitgeber bekommen, soll mich aber erst Anfang April melden - bis dahin werde ich sichtbar schwanger sein und keinen Vertrag bekommen. Wie kann es dann für mich weitergehen? Wie soll bzw. kann ich denn nun die knapp zweieinhalb Monate überbrücken zwischen ausgelaufener Elternzeit am 10.04. und beginnenden Mutterschutz Anfang Juli? Melde ich mich arbeitslos, fällt mein neues Elterngeld ja viel geringer aus. Könnte ich die Elternzeit denn von einem auf zwei Jahre verlängern obwohl der Arbeitsvertrag Ende Juli 2018 ausgelaufen ist? Ich habe gelesen dass die grundsätzlich möglich ist, allerdings weiß ich nicht wie es sich verhält wenn der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Was würde theoretisch passieren wenn die FÄ eine Schwangere in meiner Situation krankschreiben müsste - wenn sie also krankgeschrieben wäre zwischen ausgelaufener Elternzeit und beginnendem Mutterschutz? (Ich frage deshalb, weil die erste Schwangerschaft schon etwas schwierig war mit angebrochener Leiste, angebrochener Rippe,...) Wer zahlt dann für mich? Vielen lieben Dank und herzliche Grüße!

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 07:18



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Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, bin ich raus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2019



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Dein Mann? Du hast keinen Arbeitgeber, also auch keine Elternzeit. Du bist im Elterngeldbezug und Hausfrau. Du kannst die letzten zwei Monate Elterngeld aber in Plus umwandeln, dann hast Du beim Elterngeld keine Verluste, da dann 14 Monate ausgeklammert werden. Plus 10% Geschwisterbonus. Der Mitterschutz wird durch Kauserschnitt auch nicht verschoben, es zählt der ursprüngliche ET.

von Sternenschnuppe am 11.01.2019, 07:29



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Und da du keinen Arbeitgeber hast, bekommst du auch kein Mutterschutzgeld, da dieses eine Ersatzleistung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist (für das ausfallende Gehalt). Denke vor allem an deine Krrankenversicherung, die fällt mit Ende der Elternzeit nämlich auch weg. Kannst du dich über deinen Mann familienversichern?

von KielSprotte am 11.01.2019, 07:45



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Mein Mann hat ebenfalls zwei Monate Elternzeit genommen und hat natürlich einen laufenden Arbeitsvertrag. Trotzdem würde es sehr knapp werden mit nur einem Verdienst, wenn ich wirklich gar nichts bekomme zwischen ausgelaufener EZ und beginnendem Mutterschutz. Und das funktioniert so einfach das Basiselterngeld in EG Plus umzuwandeln? Das mit dem Kaiserschnitt stimmt natürlich - Denkfehler meinerseits. Sorry.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 07:48



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Wir sind nicht verheiratet. Ich muss also eine andere Lösung finden.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 07:49



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Heiraten. Das ist nun wirklich finanziell ungünstig. Stimmt auch wieder, Du hast gar keinen Mutterschutz vor der Geburt, da Du gar keinen Arbeitgeber hast. Eure Probleme sind also größer als gedacht, denn so musst Du auch die Krankenkasse selbst zahlen ab Ende des Elterngeldes. Ist Kind 1 denn betreut und wie viele Stunden kannst Du arbeiten ab seinem ersten Geburtstag?

von Sternenschnuppe am 11.01.2019, 07:58



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Na dann müsste meine Mutter irgendwie einspringen, und ich würde alles nehmen - auch wieder Vollzeit arbeiten für die paar Monate. Ich mache mir gerade echt solche Sorgen. Konnte kaum schlafen heute Nacht. Aber was wäre denn wenn ich mich arbeitslos melde? Dann wäre ich doch weiterversichert, müsste dann eben mit einem geringeren Elterngeld als zuvor auskommen oder? Und nochmal die Frage: Könnte ich nicht einfach meine Elternzeit verlängern? das muss mir doch auch irgendwie möglich sein, auch wenn der Arbeitsvertrag ausgelaufen istz. Gerade wird mir immer schlechter, wenn ich das so lese.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 08:01



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Ja, Du kannst Dich arbeitslos melden. Musst aber damit rechnen sofort irgendwas machen zu müssen, da sie prüfen ob Du wirklich arbeiten kannst, wenn es keinen Betreuungsvertrag über eine Einrichtung gibt, den Du vorlegen kannst. Elternzeit ist nur und ausschließlich für Arbeitnehmer und bedeutet dass der Job erhalten bleibt. Du hast aber derzeit keinen, also gibt es keine Elternzeit für Dich. Alternativ rede mit Deinem alten Chef offen ob er Dir einen Vertrag gibt, gehen arbeiten so wie es geht. Mutterschutzgehalt bekommt er ja von der Krankenkasse wieder. So viel weniger Elterngeld wird es ja nicht werden wenn Du 2 Monate noch teilst.

von Sternenschnuppe am 11.01.2019, 08:05



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Elternzeit kannst du nur bei deinem Arbeitgeber verlängern - und den hast du nicht, also kannst du die auch nicht verlängern. Mutterschutzgeld nur mit Arbeitgeber. Krankenversicherung auch nur mit Arbeitgeber oder Familienversicherung. Von einem würde ich dir ganz dringend abraten: Arbeitsstelle annehmen und Schwangerschaft verheimlichen. Das kommt bei einem neuen AG garantiert sehr schlecht an und die Welt ist klein.... Arbeitslos kannst du dich wg. der Schwangerschaft wahrscheinlich auch nur bedingt melden, da du dem Arbeitsmarkt wenn überhaupt nur kurz zur Verfügung stehst und das ist wiederum die Voraussetzung für Arbeitslosengeld. Siehe ein, dass das zweite Kind in erster Linie euer Privatvergnügen ist.

von KielSprotte am 11.01.2019, 08:08



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Und wegen dem Arbeitsvertrag. Du musst nicht sagen dass Du schwanger bist, kannst auch versuchen die Vertragsunterzeichnung vorzuziehen. Und dein erstes Kind hat einen Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag. Gerade wenn die Schwangerschaft beschwerlich verlaufen sollte ist es ja vielleicht eine Hilfe wenn Dein Kind ein wenig beschäftigt ist und Du Entlastung hast.

von Sternenschnuppe am 11.01.2019, 08:10



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Von Elternzeit rede ich doch auch gar nicht - ich weiß dass ich die nicht bekomme. Ich mache mir einfach nur Sorgen wie es finanziell weitergeht, wenn mir mein Chef wirklich nichts anbietet. Ich muss nun nochmal fragen: Weißt du denn dass ich ganz sicher auf Elterngeld Plus gehen kann? Wenn ich alle Szenarien so durchgehe, sieht es für mich tatsächlich so aus, dass es am besten ist, mich arbeitslos zu melden. Die Betreuung wäre durch meine Mama gegeben und ob die mir so sehr auf den Nerv gehen wenn ich schwanger bin, weiß ich nicht. Kann aber sein. ich war in meinem Leben noch nie arbeitslos :-(

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 08:12



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@Sternenschnuppe: Das mit dem Verschweigen würde ich auf keinen Fall machen!!! Versetze dich doch mal in die Lage des Arbeitgebers. Er denkt, eine eingearbeitete Arbeitskraft (längerfristig) zu bekommen, plant entsprechend und dann heißt es "April, April". Wie ich schon geschrieben habe, die Welt ist klein und wenn man erst einmal einen gewissen Ruf weg hat.........

von KielSprotte am 11.01.2019, 08:14



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Ich war 8 Jahre bei meinem Arbeitgeber - meine Loyalität ihm gegenüber hält sich in Grenzen, seit ich keine Vertragsverlängerung bekommen habe aufgrund der Schwangerschaft. Ich habe in den Medien gearbeitet und da sind befristete Arbeitsverträge leider Usus. Und alle haben eine Vertragsverlängerung außer drei Mädchen inkl. mir - und alle waren schwanger. Deshalb würde ich natürlich unterzeichnen, sollte er mir etwas anbieten.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 08:17



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Aber bedenke auch, dass gerade die Medienwelt ein Dorf ist.....und Chefs sprechen untereinander. Wenn du dich z.B. nach deiner zweiten Elternzeit bei einem anderen Medienhaus bewirbst, wird dein potenziell neuer Chef garantiert mal beim alten Chef anrufen - und die Antwort dürfte dir dann klar sein. Denke einfach mal über 2019/20 hinaus weiter........

von KielSprotte am 11.01.2019, 08:26



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naja, es geht jetzt darum mit und meiner kleinen Familie den A**** finanziell zu retten. Ich möchte nach der zweiten Schwangerschaft sowieso die Branche wechseln und grundsätzlich bin ich der Typ, der sich dann um Probleme kümmert, wenn sie aktuell sind. Und jetzt ist eben aktuell wie es zwischen EZ und neuem Baby weitergeht. Jetzt aber nochmal: Sollte ich mich arbeitslos melden, werden doch dann "nur" die 4,5 Monate ausgeklammert zwischen alter EZ und neuem Baby oder? Ich denke ich rufe nachher mal bei der Elterngeldstelle an und mache einen Termin bei einem Arbeitsrechtler aus - da ist mir in der Summe doch alles zu vage und ich bin nun noch besorgter und nervöser als ich es zuvor war.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 08:32



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Vielleicht hättest du dir die Gedanken vor der zweiten Schwangerschaft machen sollen.....?!

von KielSprotte am 11.01.2019, 08:39



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Wow - das ist die Antwort auf die ich gewartet habe und die die Lösung all meiner Probleme ist. Spar dir doch sowas. Ich warte jetzt mal auf die qualifizierte Antwort von Frau Bader und hole mir zusätzlich Rat bei einem Anwalt hier, wozu hab ich ne Rechtschutz.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 08:50



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Naja, wenn du jemand bist, der Probleme angeht sollte man meinen, ihr hättet euch vorher darüber Gedanken gemacht, ob bei nicht vorhandenem Arbeitsvertrag eine zweite Schwangerschaft finanziell stemmbar ist. Sorry, aber es scheint, als wenn immer mehr Menschen sich darüber nicht so viele Gedanken machen bzw. denken, mit Schwangerschaft wird von irgendwo her schon noch Geld zu beziehen sein. Ich las etwas von Medienbranche - was genau? Hättest du die Option, dich freiberuflich anzubieten? Du würdest arbeiten können - auch im MuSchu - und der AG hätte nicht das Risiko eines Vertrages, der eventuell dann wegen Schwangerschaft doch nicht erfüllt werden wird.

von cube am 11.01.2019, 08:52



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Und das ist die Antwort auf die ich gewartet habe. Was soll ein Anwalt dir erzählen? Fakt ist nun einmal das es keine Elternzeitverlängerung und Mutterschutzgeld ohne Arbeitgeber gibt. Da kann auch kein Anwalt was dran ändern! Alle anderen Optionen (neuer Arbeitsvertrag / Arbeitslosengeld) sind möglich, aber kein Rechtsanspruch. Aber man hat ja eine Versicherung, da kann man ja Kosten zu Lasten der Allgemeinheit produzieren..

von KielSprotte am 11.01.2019, 08:56



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Also bevor weitere solcher Antworten kommen: Selbstverständlich haben wir uns Gedanken gemacht. Und mein Chef hat mich mit den Worten in die EZ geschickt, ich solle einfach wiederkommen und wir finden das Modell mit dem ich glücklich werde. Dumm, dass ich mich darauf verlassen habe. Denn beim Gespräch gestern sah das Modell dann folgendermaßen aus: Du kannst erstmal Montag und Freitag halbtags kommen. So. Funktioniert nicht. Wie auch immer - vielleicht antwortet bitte einfach jemand, der nicht spekuliert. Oder einfach niemand. Momentan gehe ich davon aus dass arbeitslos melden wohl die beste Möglichkeit ist, sofern mein Chef sein Angebot nicht ändert, was er nicht tun wird sobald er sieht oder weiß dass ich schwanger bin. Mein nächster Schritt wird jetzt sei, dass ich einen Arbeitsrechtler anrufe. Bis eine qualifizierte Beratung seitens Frau Bader kommt, rege ich mich zu sehr auf.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 09:07



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

oh mein Gott...hätte ich das gewusst, hätte ich die Scheiße mit diesem Forum gelassen. was glaubst du eigentlich? Zum Einen frage ich mich was du so treibst, dass du so viel Zeit hast, ab 07:00 ausführlich jedem zu antworten. Und zum anderen, lieber Schlauberger: Hier sitzt jemand, der noch nie arbeitslos war und arbeiten will nach der ersten EZ. Bis gestern bin ich auch fest davon ausgegangen wieder an meinen Arbeitsplatz zu kommen. So wie es aussieht, wird das aber nicht so klappen - da 2 Mal die Wo arbeiten und das auhc noch halbtags einfach nicht geht. Ich werde mich natürlich bei anderen Arbeitgebern vorstellen. Meine Chancen werden möglicherweise mit Babybauch nicht so hoch sein und ich frage mich, wie ich mich im worst case verhalte wenn es zu dem kommt. Also behellige doch bitte andere mit deinem überflüssigen Halbwissen.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 09:14



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Dann regst du dich über geltendes Recht auf. Fakt ist nun mal, dass du eben ohne Vertrag keine EZ hast und dementsprechend auch nichts verlängern kannst. Der AG muss dich nicht wieder einstellen/Vertrag anbieten. Die mündlich getätigte Aussage "wir finden schon etwas" enthält noch nicht einmal die eindeutige Zusage eines neuen Vertrages und ist also auch nichts, worauf du dich in irgendeiner Form berufen könntest. Tatsächlich hat er dir ja sogar ein Angebot gemacht, dies entspricht aber nicht deinen Wünschen/Möglichkeiten. Und nun seid ihre eben selbst dafür verantwortlich euer Leben zu finanzieren. Das hat nicht einmal etwas mit qualifizierter Rechtsauskunft zu tun - das ist simpler gesunder Menschenverstand bzw. Logik. Ohne AG bist du selbstverständlich Hausfrau oder arbeitslos. Das sind keine Spekulationen - das sind Tatsachen. Und ich glaube, die sind dir selbst eigentlich auch bewusst. Du hoffst nur, dass sich doch noch irgendein anderes Türchen auftut. Wenn ihr euch doch Gedanken gemacht habt, warum trifft euch das dann jetzt so hart?

von cube am 11.01.2019, 09:17



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Ohne AG benötigst du auch keine AU, da du nirgendwo eine vorlegen musst. Auch das ist keine Spekulation, das ist einfach so. Meldest du dich arbeitssuchend, kannst du natürlich die AU dann dem Amt vorlegen. Das entbindet dich aber nicht davon, den evt. Bewerbungsvorgaben des Amtes nachzukommen.

von cube am 11.01.2019, 09:21



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

So, vielen Dank für die gut gemeinten, nett und auch die falschen Antworten. Dumm von mir, mich an ein Forum zu wenden - hätte ich wissen müssen. Zur Aufklärung an alle: Ich KANN die laufende EZ verlängern. Auch wenn mein Vertrag ausgelaufen ist. habe gerade mit der Elterngeldstelle telefoniert und hätte ich schon früher dort angerufen, wäre mir viel erspart geblieben.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 09:43



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Wenn die Kinderbetreuung gesichert ist, alles paletti. Du meldest dich beim Arbeitsamt arbeitslos. Das du eine neue Stelle suchst. Und zwar ab dem 11.06. Die beiden letzten EG-Monate wandelst du EG-Plusmonate. Das geht, einfach bei der EG-Kasse anrufen, denen das schildern. Und zwar schnell, weil die meistens einige Wochen Bearbeitungszeit haben. Wenn du Anspruch auf ALG1 hast, hast du auch Anspruch auf Mutterschutz. Damit dürftest du in den 6 Wochen vor Geburt Mutterschutzgeld bekommen. Wenn auch nur in Höhe von Krankengeld. EG dürfte damit etwa gleich hoch werden. Bekommst ja noch 10% Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 Jahre wird. versichert wärst du auch. Den alten AG würde ich vergessen. Wärst du ihn als AN wichtig, hätte er dir trotz Schwangerschaft eine Vertragsverlängerung gegeben damit dir wirklich eine EZ zusteht. Solches Vorgehen ist einfach nur abscheulich und frauenverachtend. Weil wärst du ein Mann, wäre ein befristeter Vertrag wohl gar nicht erst auf den Tisch gekommen. Ach ja, sollte das Amt rumzicken weil schwanger, dann würde ich darauf hinweisen das sie das gar nicht zu interessieren hat. Den solange du arbeitsfähig bist und auch arbeiten kannst, weil Kind betreut und gesundheitlich keine Einschränkungen, spielt die Schwangerschaft gar keine Rolle. Du kannst auch andeuten das du auf den Vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten willst. Was in der ersten Schwangerschaft für medizinische Probleme da waren spielt keine Rolle. Jede Schwangerschaft muss man für sich sehen. Wichtig ist, lass dir kein BV aufschwatzen vom Arzt.

von Felica am 11.01.2019, 09:45



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Um dich arbeitssuchend zu melden, musst du natürlich eine Kinderbetreuung nachweisen. Sonst fällt diese Option auch fach. Gleiches, solltest dein FA ein BV ausstellen - dann ist das Amt auch raus, da du gar nicht vermittelbar bist. Uns ganz ehrlich: warum in 3 Teufels Namen nimmst du denn das Angebot deines AG nicht an??Immerhin hast du dann erst mal einen Vertrag, verdienst Geld. Was ja nun auch nichtunerheblich wäre für Elterngeld etc. Und du hättest dann doch die Option zu beweisen, dass du einsatzfähig und willens bist und bekommst möglicherweise auch mehr Stunden/Tage. Welche Gründe sprechen denn dagegen? Bzw. warum meinst du, du kannst das Angebot einfach ablehnen und andere müssten sich dann eben darum kümmern, wie ihr an Geld kommt?

von cube am 11.01.2019, 09:45



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

?? Wie kommst du darauf, dass ein Mann automatisch einen Festvertrag bekommen hätte? Warum handelt der AG frauenverachtend, wenn er ebenfalls geltendes Recht für sich nutzt? Nur weil man schwanger ist, hat man doch nicht plötzlich andere Rechte und Pflichten als andere Arbeitnehmer? Abgesehen davon wissen wir gar nicht, als was sie arbeitet und ob dort nicht befristete Verträge üblich sind. Und noch mal abgesehen davon: möglicherweise will ihr Chef auch nicht, weil - wie sie selbst sagt - ihre Loyalität nicht mehr ganz so hoch ist. Nee, das ist mir zu einfach, immer alles auf den AG zu schieben.

von cube am 11.01.2019, 09:48



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Natürlich kannst du deine EZ verlängern. Faktisch bist du aber nicht in EZ, weil du keinen Vertrag hast. Kann es sein, dass du das dem Amt nicht wirklich explizit mitgeteilt hast? Zu Hause bleiben kannst du so lange wie du willst. Aber Elternzeit hast du nicht ohne Arbeitgeber.

von cube am 11.01.2019, 09:50



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Danke, endlich mal ne qualifizierte, weil beratende Antwort. Exakt so machen wir es jetzt auch. Vielen Dank Felica

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 09:59



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Sag mal, geht's dir noch ganz git: Zitat: "Und noch mal abgesehen davon: möglicherweise will ihr Chef auch nicht, weil - wie sie selbst sagt - ihre Loyalität nicht mehr ganz so hoch ist". Lies doch bitte alle Nachrichten wen du deinen überflüssigen Waschweib-Senf abgeben musst. Meine Loyalität war 8 Jahre da - nicht ein Mal krank gemacht und er war und ist sehr zufrieden. Nur hat er was gegen Mütter, denn sein Spruch ist: Wer ein Kind bekommt, entscheidet sich gegen einen Beruf und zwar nicht nur temporär. Und damit es auch bei dir im Stübchen ankommt: Meine Loyalität ihm gegenüber ist seit gestern wie weggeblasen, weil ein Vertrag, in dem mir EIN EINZIGER Tag zugesichert wird, ne reine Verarsche ist. So, das war dann auch das letzte Statement, weil ich echt keine Lust mehr hab mit irgendwelchen Hampelmännern zu schreiben und mein Problem ja leichetr zu läsen war,< als die Hobby-Anwälte hier geschildert haben.

Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 10:05



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Du widersprichst dir aber auch ständig selbst! Zu Beginn heißt es, dass du dich erst im April melden sollst. Plötzlich hattest du dann gestern ein Gespräch in dem dir 2 Tage/Woche angeboten worden sind, das willst du aber wieder nicht. Jetzt ist es nur noch 1 Tag - weißt du selber noch was Sache ist???? Mann sollte im ersten Beitrag auch immer alle Fakten auf den Tisch legen und nicht Stück für Stück mit immer neuen Dingen um die Ecke biegen.

von KielSprotte am 11.01.2019, 10:29



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Geht es bei dir auch ohne Beleidigungen? Weißt du, es kann keiner etwas dafür, wenn deine Planung und Vorstellungen sich nicht so entwicklen wie von dir erhofft oder gewünscht. Deswegen durchdenkt man Dinge ja auch vorher - auch ein Worst-Case-Szenario. Natürlich darfst du dich über deinen AG ärgern, dich unfair behandelt fühlen - alles kein Problem. Aber letztendlich hat er dir eben nichts versprochen, du wusstest um deinen befristeten und damit auslaufenden Vertrag - wie man dann - im Worst Case eben - das stemmen könnte oder welche anderen Wege man dann doch einschlagen müsste, ist allein deine Sache bzw. Problem. Dafür sind dann nicht plötzlich andere verantwortlich. Es hilft außerdem nichts, die Grunddaten ständig zu verändern - was denn nun: Vertrag ausgelaufen und Ende, Angebot über 2 halbe Tage, nur 1 Tag? Auch solche Tatsachen wie "ohne AG keine Elternzeit" im Sinne von weiterhin KK, Kündigungschutz etc sind eben Fakt - und nichts, was sich irgendjemand ausdenkt um dich zu ärgern. Abgesehen davon: wie kommt es, dass du 8 Jahre bei dem AG bist und nur einen befristeten Vertrag hast? Wenn du ständig neue Befristungen bekommen hast, hat das doch vermutlich einen spezifischen Grund. Bspl. Produktionsassistentin. Die stelle ich befristet für eine bestimmte Produktion ein. Habe ich danach neue Produktionen, bei der ich diese einsetzen kann und will, tue ich das. Die Befristung ist ok, da es sich um eine neue Aufgabe/Produktion handelt, die nicht im Zusammenhang mit der alten steht. Habe ich die nicht mehr, kann ich sie eben nicht mehr befristet beschäftigen. Sowas weiß der AN aber idR eben auch und hat sich darauf einzustellen oder sich einen anderen Job zu suchen, wenn ihm das zu unsicher wird. Andere Fall: die Befristungen haben keinen Grund. Dann hättest du ja nun die Möglichkeit, auf Festanstellung zu klagen. Bei 8jähriger Kettenbefristung auf ein und der gleichen Position, die nicht von Auftragslage oder sonstigen Unwägbarkeiten abhängig ist, hättest du gute Chancen auf unbefristeten Festvertrag durch Klage. Aber deine Aussagen kommen widersprüchlich, stückchenweise oder gar nicht. Sorry, wenn du einfach nur darauf aus bist, Kopftätschler zu erhalten ob deiner gar garstigen, ungerechten Situation oder ganz bestimmte, dir passende Antworten, dann solltest du nicht um Ratschläge fragen. Du hast genügend vernünftige Antworten oder Nachfragen bekommen - wenn du meinst, das diese dir nicht passen, kannst du es entweder lassen oder versuchen, die Mißverständnisse freundlich! aufzuklären. Wenn du es aber deine generelle Art ist, sofort so ausfallend und hochmütig zu werden, würde ich dich sicher als Mitarbeiterin auch nicht mit Kußhand begrüßen. Hast du auf das Angebot deines AG ähnlich reagiert wie hier? Wenn ja, denk mal drüber nach, ob das Angebot dann nicht sogar ziemlich entgegenkommend war.

von cube am 11.01.2019, 12:17



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

es ist doch so, wenn sie sich jetzt an das Amt wendet wird sie nachweisen müssen ob Kinderbetreuung vorhanden ist. Die stecken dafür ja auch gerne mal die Leute in irgendwelche Maßnahmen. Kann sie es nicht, wird das schnell auffliegen. Kann sie nur begrenzt, hat aber gesagt VZ, wird das auch auffliegen. Rechtlichen fakten kennt sie ja jetzt, was sie daraus macht, ihre Sache. Und wegen Frauenfeindlich, ja für mich ist es frauenverachtend wenn man nur befristete Verträge bekommt aus Angst die Frau könnte schwanger werden. Bei so mancher Frau kann ich die AG zwar verstehen, da wäre ich auch froh über jede Möglichkeit die wieder los zu werden. Aber ehrlich, wenn mir ein AN wichtig ist, ich will das sie möglichst schnell wiederkommt, dann sollte es das mindestes sein ihr vor den Mutterschutz noch einen neuen Vertrag zukommen zu lassen. Im Zweifel auch den befristet, aber so haben beide Parteien was davon. Mich verwundert eher wie es kommt das im Medienbereich kein Homeoffice-Platz möglich ist. Auch das spricht eher dafür das der AG kein wirkliches Interesse an diese AN hat.

von Felica am 11.01.2019, 13:09



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Vielleicht habe ich das überlesen, aber steht da wirklich, dass der Chef ihr genau mit der Begründung keinen Festvertrag gibt? Da steht doch nur "alle haben Festvertrag, außer 3 Mädels, die waren alle schwanger". Das lässt natürlich darauf schließen, dass man es dort mit Familienfreundichkeit nicht so hat - aber so ganz genau einschätzen kann man es eher nicht ohne genau Tätigkeiten zu kennen. Gleichzeitig sagt sie aber auch "in ihrer Branche wären befristete Verträge usus" - ja was denn nun? Alle haben Festvertrag außer die Schwangeren - oder Befristung ist Usus? Im Medienbereich gibt es so viele verschiedenen Tätigkeiten - auch viele, die eben nicht im HomeOffice machbar sind. Ich habe aber nirgendwo gelesen, welche Tätigkeit sie genau ausübt. Es gibt ja nun gerade dort auch viele Freiberufler - auf diesen Vorschlag wurde aber auch gar nicht eingegangen. Weder im Sinne von "ah ja, auch eine Idee" oder "nee, geht nicht weil meine Tätigkeit xxx" Wenn ich dann noch dazu nehme, dass eigentlich gar nichts angeboten wurde, dann dass doch 2 Tage angeboten wurden aber nicht gehen (auch keine Begründung, warum dies nicht geht), dann doch wieder nur 1 Tag angeboten wurde etc - sorry, das passt doch alles nicht zusammen. Letztendlich ist es doch so. egal, was an Vorschlägen oder Hinweisen zur Rechtslage kam - nicht davon passte der AP in den Kram, aber alles ohne Begründung warum. Einfach nur Waschweiber-Gewäsch, Hampelmänner etc. Wenn das der generelle Umgangston ihrerseits ist, wenn was nicht so läuft wie sie es gerne hätte, wundert es mich nicht, dass es mit dem Job nicht so klappt.

von cube am 11.01.2019, 13:25



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

aufgefallen, dass du den Hinweis mit Arbeitsamt schon vorher bekommen hast, oder?

von cube am 11.01.2019, 13:26



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Medienbranche ist ja ein Begriff, der sehr ungenau ist und dementsprechend viele Bereiche und Jobs umfassen kann. Mal angenommen, sie ist zB Produktionsassistentin oder Regieassi für eine Fernsehserie. Der Sender kauft diese für 1 Jahr ein. Dementsprechend gibt es für die Produktionsassistentin einen auf 1 befristeten Vertrag. Die Produktionsfirma weiß ja noch nicht, ob es nach einem Jahr weiter geht. Nun ist das Jahr fast rum, es gibt eine Verlängerung oder ein Anschlussprojekt - die Prod-Assi ist aber schwanger. Deiner Meinung nach sollte die Firma ihr jetzt einen neuen Vertrag, am besten unbefristet geben, wohlwissentlich, dass sie ihr sofort ein BV aussprechen müssen. Denn in dem Bereich können Arbeitszeiten, Pausen, Möglichkeiten zum zwischendurch mal hinlegen etc gemäß MuSchu gar nicht realisiert werden. Hab ich eine Sendung, die abends od. früh morgens produziert bzw. live gesendet wird, erst recht nicht. Aber der AG soll sich eine MA an´s Bein binden, die er sofort in ein BV schicken muss und sich dazu noch eine neue MA suchen? Ganz sicher sind viele Branchen/Jobs nicht besonders familienfreundlich. Aber idR weiß ich das vorher und muss mich darauf entsprechend einrichten und/oder mir später eben mal einen anderen Job gemäß meiner Qualifikationen suchen, der meiner Familienplanung eben besser entspricht. Frauenverachtend ist das oben beschriebene Szenario auch nicht in dem Sinne, dass der Chef keine Frauen will - es ist einfach so, dass Männer keine Kinder bekommen können. Ansonsten wären diese ebenso davon betroffen, keinen Vertrag zu erhalten.

von cube am 11.01.2019, 16:00



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

So, dann mach ich mir nun doch nochmal die Mühe zu antworten, weil mir schlecht wird bei diesen ganzen Klugscheißern. Und nein, es geht nicht ohne, denn wer klug scheißt, wird auch Klugscheißer genannt. Tut den Menschen in diesem Forum doch den Gefallen alles, wirklich alles zu lesen bevor ihr solche saudämlichen Kommis abgebt. Ich fasse jetzt nochmal alles zusammen und zwar so, dass es in deinem Stübchen ankommt. 1.: Ich habe NIE NIE NIE von Festvertrag geschrieben. Sondern einer Vertragsverlängerung (kennst du diesen Unterschied nicht, erkläre ich ihn dir gerne) Und die sind Usus - Ja! Nur haben eben alle eine Verlängerung bekommen, nur die drei Schwangeren nicht. Und das ist eine klare Diskriminierung. denn wir hätten alle eine bekommen, wären wir nicht schwanger gewesen. Und dagegen gehen wir arbeitsrechtlich vor. Du siehst, Watson, immer schön alles lesen! Aber es geht weiter, pass auf.... 2.: wärst du so schlau, wie du tust, hättest du auch gelesen, dass eine Betreuung durch meine Mutter gegeben ist! Sollten die also einen Job für mich finden in den 6 Wochen Übergang: Her damit! Nehme ich an! Blöd gell, Watson?! Hätteste mal lesen müssen. Also hör auf so zu tun, als würde hier jemand den Staat anschmarotzen und abzocken. Womit soll ich also auffliegen, Watson?! 3.: Da sich das ja alle fragen: ich bin Redakteurin bei einem führenden Medienunternehmen, das NICHT an zeitlich begrenzte Formate gebunden ist. 4.: Ich habe mich nie widersprochen, denn angeboten wurde mir ein Vertrag mit einem Tag mündlich wurden mir dann zwei Tage angeboten, ich solle aber im April nochmal kommen. Hastes jetzt verstanden Watson aka cube, oder soll ich es noch deutlicher erklären? Ich hoffe du kommst dir jetzt richtig dümmlich vor wegen deiner löchrigen Argumentation und vor allem deiner Unfähigkeit das Gelesene auch im Kopf zu verarbeiten. Also, bevor du in Zukunft Scheiße schreibst, lies bitte alles. Und solltest du es nicht verstehen, oder es schnell wieder vergessen, mach dir Stichworte. So, Leute. Die Mütter und Väter wenden sich an so ein Forum, weil sie vielleicht gewissen Dinge nicht auf dem Schirm haben, andere schon. ich wusste z.B. nicht dass man so einfach die EZ verlängern kann. Felica war die einzige, die mich weitergebracht hat. Das andere war ausschließlich dummes Gesabbel von Leuten, die offensichtlich zu viel Zeit haben und dazu noch unverschämt sind. Hiermit melde ich mich ab. Watson aka cube: ab in die Ecke. ich hoffe, du überliest nicht wieder etwas, ansonsten lass es dir bitte vorlesen oder spar dir einfach deine Kommis. Danke nochma an Felica. und danke für die Erfahrung, mich nie wieder an ein Forum zu wenden.

Mitglied inaktiv - 12.01.2019, 08:39



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Meine Güte, du bist ja drauf... Vielleicht hättest du mal richtig lesen sollen, was geantwortet wurde und vor allen Dingen, was nachgefragt wurde, weil sich deine Angaben entweder widersprachen oder änderten. Aber sei´s drum. Abgesehen davon richtet sich mein letzter Beitrag nicht an dich, sondern an Felica. Aber weißt du was: wer so derartig beleidigend und absolut unverschämt ist, sollte sich hier tatsächlich besser abmelden. Sowas wie dich habe ich hier wirklich noch nie erlebt. Hast du eigentlich schon mal etwas von Umgangsformen (ja, die gibt es auch im Netzt) gehört? Wenn doch alles so einfach und klar ist und nur zu deinen/euren Gunsten spricht, ist doch alles paletti. Viel Erfolg bei eurer Klage. Kleiner Tipp: feile noch mal an deinen Umgangsformen. Richter lassen sich nicht gerne so beleidigen, wenn es mal nicht nach deiner Nase gehen sollte.

von cube am 12.01.2019, 09:15



Antwort auf: Arbeitsvertrag in der EZ ausgelaufen und wieder schwanger - was jetzt?

Dein ganzer Erguss ist wirklich sehr amüsant. Zeigt er doch ganz großartig, wie wenig Du die Beiträge, Fragen und Vorschläge wirklich gelesen oder verstanden hast, Sherlock. Sherlock nahm übrigens halluzinogene Drogen zu sich und konnte sich oft auch nicht mehr wirklich an das erinnern, was er zuvor mal gesagt oder getan hatte und benötigte oft die Hilfe Watsons, um sich überhaupt in seinem gedanklichen Chaos zurecht zu finden :-) Gruß, Watson (ak Hampelmann)

von cube am 12.01.2019, 09:57



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