Hallo Frau Bader, ich bin nach meiner Elternzeit nun wieder in meine alte Stelle zurückgekehrt und arbeite auf meinen Wunsch hin 12 Stunden wöchentlich an 3 Arbeitstagen. Ich habe die Tage mündlich fixiert. Auch in der Anlage zum AV wurden die Tage nicht schriftlich festgelegt, die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit richtet sich nach betrieblichen Regelungen . Jetzt die Frage : angenommen, ein Feiertag fällt auf einen meiner "Arbeitstage", muß ich die 4 Stunden dann an einem meiner freien Tage nachholen ??? Wäre gut, wenn ich dies wissen würde ... Ich danke sehr im Voraus ! antje888
Mitglied inaktiv - 24.11.2010, 21:43