Ich Arbeite derzeit in einem Betreuungzentrum und bin dort in der Pflege Tätig.
Anfang des jahres bin Ich schwanger geworden und habe im April im Driten Monat auf der Arbeit Blutung bekommen und das kind verloren. Meine sorge ist der derzeit das bei dieser schwangerschaft das mir das selbe passieren kann, da ich voll in der Pflege eingesetzt werde auch mit Bescheinigung vom Arzt über die schwanger schaft. Sonntagsarbeit unterlässt mein Abeitsgeber jedoch sowie arbeit vor 6 und nach 20 uhr.
Ich Sprach nun mit meinen Arzt darüber und er meinte ich solle mit Meinern AG reden und evet, ein Beschäftigungs Verbot bekommen. Dies stellt aber doch der Arzt aus?
Nach der fehlgeburt bekarm ich eine Vertragsverlängerrung. dabei wurde ich jedoch gefragt ob ich vor habe es erneut zu versuchen mit einer Schwangerschaft ich darauf geantwortet habe, das es geplant ist aber nicht in neherer zeit und mein Chef mir zum abschluss gesagt hat wenn ich ihn in ein Paar wochen sage das eine erneute schwangerschaft vor liegt ich ihn "Verarscht" hatte.
Wie man sich vor stellen kann ist mir der gang dort hin jetzt nicht leicht und ich sehe es auch nicht ein ganz normal in die Pflege zu müssen, mit Urin und Blut usw. in kontakt kommen könnte. wer kann mir den garantieren das dort keine Infekzionzkrankeit vorliegt. Habe ich ein Recht auf ein Berufverbor?
Mitglied inaktiv - 20.07.2009, 19:25
Antwort auf:
Arbeitsbeger/ Beschäftigungsverbot
Hallo,
das mit Ihrem Sternenkind tut mir sehr Leid - umso mehr Grund, jetzt langsam zu machen. Ihr FA (und nur der) kann Ihnen ein BV ausstellen. Es kommt, je nach Tätigkeit, sogar ein gesetzl. allgemeines BV in Betracht.
Schalten Sie ausserdem das Gewerbeaufsichtsamt ein
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2009
Antwort auf:
Arbeitsbeger/ Beschäftigungsverbot
Ich arbeite selbst in der Pflege und ein genereller Grund für ein Berufsverbot ist das nicht. Du darfst halt keine Nachtarbeit machen, nicht schwer heben, also keine Betten schieben...bestimmte Tätigkeiten machen wie Blut abnehmen. Und auf bestimmten Stationen wie Intensiv oder Op darf man nicht arbeiten, aber generell schon.
Übrigens gilt in der Pflege auch das Verbot, an WE und Feiertagen zu arbeiten, nicht, ist also doch schon ein Entgegenkommen vom Arbeitgeber. Evtl sprchst du ihn mal darauf an, in einen anderen Bereich versetzt zu werden.
Wenn allerdings dein Arzt der Meinung ist, dass nach der Fehlgeburt bei dir ein erhöhtes Risiko vorliegt, dann muss er auch das Berufsverbot ausstellen.
Mitglied inaktiv - 20.07.2009, 20:03
Antwort auf:
Arbeitsbeger/ Beschäftigungsverbot
huch?
ich muss dazu kurz was sagen.
nicola bader schrieb, dass nur der FA das beschäftigungsverbot ausstellen kann. das stimmt so pauschal aber nicht.
ich bin zahnarzthelferin und mir hat mein chef das beschäftigungsverbot ausgestellt.
wenn die aussage nur auf den pflegebereich bezogen war, das hier einfach überlesen. ;)
ich hatte auch vor meiner dritten schwangerschaft 2 fehlgeburten und meine ärztin hielt es nicht für notwendig mir ein verbot zu geben.
der chef aber schon, da eine "versetzung" auf ein risikoarmes gebiet nicht möglich war.
ich würde mich genau informieren, was du tun darfst und was nicht, und dass dann deinem chef vorlegen und besprechen, ob es möglich ist, darauf rücksicht zu nehmen.
deine gesundheit und die gesundheit deines babys geht vor!
alles gute!!
Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 22:07