Hallo Frau Bader,
Meine Elternzeit hat am 10.1.21 geendet. War von März 2015 bei meinem alten Arbeitgeber Vollzeit angestellt.
Aufgrund der Entfernung habe ich meinen Arbeitsvertrag gekündigt und mir eine neue Stelle gesucht und fing im Juli auf Minijob bei meinem neuen Arbeitgeber an der mich auch nach Ende der Elternzeit auf Teilzeit einstellen wollte, da ich aber schwanger geworden bin hat er mich natürlich auf Teilzeit nicht eingestellt hatte auch keinen arbeitsvertrag.ich bin Physiotherapeutin und habe dort nur im Altersheim mir schweren Patienten gearbeitet aus diesem Grund hat er ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Da ich ja ab dem 11.1.21 nicht mehr sozialversichert bin habe ich mich arbeitslos gemeldet.
Vor ein paar Tagen kam der Ablehnungsbescheid aufgrund des Beschäftigungsverbotes.
Ich bin ja gerne bereit auch andere Tätigkeiten auszuüben.
Jetzt zu meiner Fragen dürfen die mir das ALG 1 streichen habe ich keinen Anspruch darauf ?
von Jana4ka am 12.02.2021
Dazu ergänzend
Ja ich bin auf Minijob derzeit, und vom arbeitgeber (Minijob) ins betriebliche Beschäftigungsverbot geschickt worden.
Ich habe vor meiner Elternzeit und Mutterschaft mehr als 3 Jahre Vollzeit gearbeitet,
Der Mutter Schutz begann im dez.2018 und meine Elternzeit endete zum 10.01.2021.
Ich bin zum Ende meiner Elternzeit im November 2020 schwanger geworden der et ist im Juli
Meine erste Tochter wird fremdbetreut.
Also ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und würde auch gerne arbeiten.
Ich habe zum 10.01.21 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt wo ich vollzeitangestellt war ich habe auch mehr als 1 Jahr Vollzeit gearbeitet vor der Elternzeit und mutterschutz.
Das Arbeitsamt hatte mich aufgrund des betrieblichen Beschäftigungsverbotes im minijob für das ALG 1 abgelehnt.
Da ist meine Frage ist das so rechtens, dürfen die mir das ALG 1 streichen wegen dem betrieblichen Beschäftigungsverbot im minijob?
Ich hoffe es ist jetzt verständlicher von mir ausgedrückt.
Vielen Dank
von
Jana4ka
am 15.02.2021, 13:53
Antwort auf:
Arbeitsamt
Hallo,
ich glaube, jetzt verstanden zu haben, worum es geht.
Wesentlich ist die Frage, ob Sie in Ihrem erlernten Beruf (ich weiß nicht, ob Sie diesen im Minijob ausüben) ein BV bekommen würden. Dann stehen Sie eben wiederum dem Arbeitsmarkt für diese Tätigkeit nicht zur verfügung. ArbGeld 1 bekommen Sie aber, wenn Sie plausibel machen können, dass Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2021
Antwort auf:
Arbeitsamt
Ich glaube das Problem ist ein anderes. Du hast aktuell nur einen bestehenden Minijob. Für den du ein betriebliches BV bekommen hast. Nun zahlt man für einen minijob keine SV. Deshalb hat da auch dann keinen Anspruch auf ALG1 für. Du kannst aber nicht sagen, bisher habe ich nur 10 Std die Woche gearbeitet, will aber jetzt 20 Std arbeiten und dafür ALG1 bekommen. Zumal minijob mit BV noch dazu kommt.
Das wirst du nur klären können indem du mit allen Unterlagen ein Termin vor Ort hast mit dem Berater. Und du ihm klar strukturiert darlegst was wann galt und nun ist.
von
Felica
am 15.02.2021, 17:09
Antwort auf:
Arbeitsamt
Ich habe das so verstanden, dass unten stand, der Minijob sei auch vorbei und dafür bestand ein betriebliches bv
Mitglied inaktiv - 15.02.2021, 17:51
Antwort auf:
Arbeitsamt
Hatte ich auch. Beim nochmaligen lesen verstehe ich es aber so das sie nur den VZ-Job gekündigt hat und woanders in der EZ auf minijob und das der noch besteht. Und es dort auch das BV gibt. Den dann macht due Ablehnung auch Sinn.
von
Felica
am 15.02.2021, 19:24
Antwort auf:
Arbeitsamt
Ja aber laut Arbeitsamt und ALG 1 darf man einen Minijob haben weil der ja nicht SV ist. Dann wird ein bestimmter Betrag abgezogen, ich war ja davor SV tätig in vollzeit.in meinen Minijob habe ich nur 8 Stunden in der Woche gearbeitet.
Wie gesagt laut Arbeitsamt ist das möglich es wird nur 165 Euro nicht angerechnet.
Hätte ich den Minijob sogar schon mehr als 1 Jahr würde es zum ALG 1 garnicht angerechnet bekommen.
Mir geht es um den BV vom Arbeitgeber im minijob wo ich ja noch angestellt bin, ob ich Ansprüche auf das ALG 1 habe.
Der wurde von keinem Arzt ausgestellt sondern vom Chef, nicht Mal der Betriebsarzt von uns hatte was damit zu tuhen.
Habe sogar mit dem Gewerbeaufsichtsamt telefoniert und die meinten das BV vom Chef hat mit einem BV vom Arzt nichts zu tuhen.
Weil ich ja abgeleht wurde und mit was anderes gesagt wurde möchte ich gerne einen Rat was da mein Recht ist.
Und meine Beraterin meinte beim Arbeitsamt auch was anderes.
Deswegen bin ich total verwirrt jeder erzählt was anderes
von
Jana4ka
am 15.02.2021, 21:20
Antwort auf:
Arbeitsamt
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass das BV ja betrieblich ist, hast du Anspruch auf alg
Mitglied inaktiv - 15.02.2021, 21:34
Antwort auf:
Arbeitsamt
Danke saarlandmami 2,
Ich denke viele denken das ich nur auf Minijob gearbeitet habe auch vor Elternzeit aber das war ja nicht so war in Vollzeit vor meiner Elternzeit.
Und die Elternzeit zählt ja auch als SV pflichtig, insgesamt war ich fast 6 Jahre angestellt mit der Elternzeit.
Würde ich vorher nur auf Minijob arbeiten hatte ich kein Anspruch.
Die Situation ist etwas verzwickt.
von
Jana4ka
am 15.02.2021, 21:45
Antwort auf:
Arbeitsamt
Gut jetzt hast es ja erklärt.
Ich dachte aber, dass auch der Minijob vorbei wäre. Dabei hätte dein Chef die Lohnkosten ja erstattet bekommen.
Falls du jetzt doch Anspruch auf ALG haben solltest, zählt das aber nicht zum Elterngeld - gibt nur Mindestsatz
Mitglied inaktiv - 15.02.2021, 21:49
Antwort auf:
Arbeitsamt
Das mit dem Elterngeld weiß ich schon das es mir den mindesatz gibt.
Danke noch Mal
von
Jana4ka
am 15.02.2021, 21:54