Ich würde gerne zum regulären Ende meiner Elternzeit kündigen.
1. Frage: welche Kündigungsfrist muss ich einhalten und warum? (3 Monate o. 4W. laut z.B. Arbeitsvertrag)
2. hätte ich ggf. in Einzelfallentscheidung Anrecht trotzdem direkt im Anschluss ALG 1 zu bekommen, sollte ich nicht sofort im Anschluss eine neue Stelle bekommen?
Grund des Jobwechsel ist das hohe (gesundheitliche) Arbeitsrisiko (Arbeit mit psychisch Kranken), welches ich nicht weiter eingehen möchte (schon gar nicht mit Kind).
3. wäre es in dem Fall sinnvoller einen Aufhebungsvertrag zu machen bzw. wann macht er Sinn? Ich habe immer nur (auch vor der Schwangerschaft 32h gearbeitet).
Vielen Dank! Die Beantwortung der Frage würde mir wirklich sehr weiterhelfen.
von
annshee
am 29.11.2019, 13:31
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit - Sperre beim Arbeitsamt in jedem Fall?
Hallo,
1. § 19 BEEG - 3 Mo zum Ende der EZ
2. Das kommt auf den Grund der Kündigung an - Ihren Grund würde ich als Agentur nicht anerkennen - das haben Sie vorher gewußt
3. Verhindert die Sperre nur, wenn der AG sonst eine Kündigung ausgesprochen hätte
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2019
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit - Sperre beim Arbeitsamt in jedem Fall?
Das sind Einzelfallentscheidungen. Ein Aufhebungsvertrag ändert daran aber auch nichts - denn damit stimmst du der Kündigung durch den AG zu. Obwohl er dir eben eigentlich nicht kündigen dürfte.
Ob das von dir als nicht mehr zumutbar eingeschätzte Risiko ausreicht, um keine Sperre zu bekommen, wird dir nur ein SB bei deinem Arbeitsamt sagen können. Wie gesagt: Grundsätzlich wäre die Eigenkündigung eine Sperre - aber es wird auch immer wieder mal auf Grund einer besonderen Situation eben anders entschieden.
von
cube
am 29.11.2019, 14:33