Anspruch auf Tagesmutter trotz Elternzeit (zweites Kind)  

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Tagesmutter trotz Elternzeit (zweites Kind)  

Sehr geehrte Frau Bader, ich benötigen eine Rechtsberatung im Bereich des Familienrechts. In unserer Familie liegt folgende Konstellation vor: Unser Tochter (16 Monate) wird seit 5 Monaten von einer Tagesmutter ca. 35 Std. pro Woche betreut. Die Tagesmutter wird hierfür vom Jugendamt der Stadt Frankfurt entsprechend bezahlt und wir entrichten unseren monatlichen Kostenanteil an die Stadt. Genehmigt wurde die Tagesmutter von der Stadt, da mein Mann in Vollzeit arbeitet und ich Teilzeit. Im Oktober bekommen wir unser 2. Kind. Jetzt stellt sich bei uns folgende Frage: Verlieren wir mit der Geburt des zweiten Kindes den Anspruch auf die Kindertagespflege für das erste Kind bei unserer Tagesmutter? Wenn ja, warum und ab welchem Zeitpunkt (Stichwort Mutterschutz nach der Geburt)? Wenn nein, aufgrund welcher Gesetze bzw. Verordnungen bleibt der Anspruch für das erste Kind erhalten? Vielen Dank! 

von Isabell7 am 24.05.2013, 22:22



Antwort auf: Anspruch auf Tagesmutter trotz Elternzeit (zweites Kind)  

Hallo, es kommt darauf an, auf welcher Grundlage die Tagesmutter bewilligt wurde. Wahrscheinlich, um Ihnen das Arbeiten zu ermöglichen. Wenn sie nicht mehr arbeiten, haben Sie zwar ab August 2013 ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz, wahrscheinlich aber nicht auf die Tagesmutter. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2013



Antwort auf: Anspruch auf Tagesmutter trotz Elternzeit (zweites Kind)  

Mal (ganz blöde?) Frage: wozu braucht man eine Tagesmutter wenn die richtige Mutter zur verfügung steht (Mutterschutz, Elternzeit)? Immerhin ist der Elternbeitrag der kleinste Teil der tatsächlichen Kosten...

von Andrea6 am 25.05.2013, 19:42



Antwort auf: Anspruch auf Tagesmutter trotz Elternzeit (zweites Kind)  

Mein Kind geht, wie bereits erwähnt, jetzt schon länger zur Tagesmutter und es hat richtig viel Spaß dort mit den anderen Kindern. Warum sollte ich es also aus der Gruppe raus nehmen? Wenn das Kind in eine Kita gehen würde, würde man es ja auch nicht mehr raus nehmen. Es ist glaube ich auch vom psychischen Standpunkt aus nicht von Vorteil, wenn es auf einmal von seinen Freunden getrett wird. Außerdem geht mein Kind nicht den Ganztags zur TM.

von Isabell7 am 27.05.2013, 10:15



Antwort auf: Anspruch auf Tagesmutter trotz Elternzeit (zweites Kind)  

Hm, es hat doch jetzt jedes Kind ab dem 1. Geburtstag einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, von daher denke ich dass sie dir die Tagesmutter nicht streichen können. Sicher bin ich mir deswegen aber nicht.

von Julisa am 27.05.2013, 10:50



Antwort auf: Anspruch auf Tagesmutter trotz Elternzeit (zweites Kind)  

Nun ja - Spaß hätte das Kind vielleicht auch mit Dir zu Hause, und 35 Stunden/Woche sind eigentlich ganztags. Mir kommt es immer merkwürdig vor, wenn eine Mutter zwar zu Hause ist, das Kleinstkind aber tagsüber bei einer anderen Mutter....

von Andrea6 am 27.05.2013, 11:10



Antwort auf: Anspruch auf Tagesmutter trotz Elternzeit (zweites Kind)  

Hallo Isabell7, es ist schon länger her, aber bei uns ist jetzt die selbe Konstellation, weshalb ich fragen wollte, wie die Sache mit der Tagesmutter ausgegangen ist.

von Dine879 am 16.12.2014, 14:22



Antwort auf: Anspruch auf Tagesmutter trotz Elternzeit (zweites Kind)  

Andrea6 also ich denke das Kind hat definitiv mehr Spaß unter seinen Freunden. So ist es dochalt ein super Mix zwischen Mama und mit Freunden spielen. Ich finde es immer sehr fraglich dass Mütter die zu Hause sind (um sich um ein Neugeborenes zu kümmern) von anderen Übermüttern angegriffen werden warum man das Kind abgibt. An sozialen Kontakten ist NIE was falsch. Sowas übertriebenen.

von VanyBlack am 17.02.2017, 15:40



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