Hallo :-) Ich habe kürzlich geheiratet. Aus vorheriger Beziehung (nicht verheiratet) habe ich eine Tochter (fast 6). Nun möchte das Jobcenter (meine Ex lebt vom Amt) das Einkommen meiner Ehefrau wissen. Liegt vermutlich daran, dass ich aufgrund einiger Schulden, die ich in Raten abbezahle, nicht den vollen Unterhalt leisten kann. Jetzt ist die Frage, darf dieses Jobcenter auch beispielsweise das Elterngeld, welches meine Frau bekommen wird (wir erwarten einen Sohn im August) als Einkommen anrechnen? Sie wird Elterngeld bezioehen und auf 450 Euro Basis arbeiten. Wie wird das Ehepartner-Einkommen generell angerechnet? Inwieweit ist mein noch ungeborener Sohn relevant? Danke für die Hilfe :-)
von chris270887 am 25.06.2017, 13:08