Hallo, ich möchte nach der 3 jährigen Elternzeit nun Brückenteilzeit mit 20 Std. beantragen. Wäre nach Ablauf der Brückenteilzeit eine Änderung auf unbefristete Teilzeit (30 Std.) möglich oder bin ich laut Gesetz dazu verpflichtet wieder Vollzeit zu arbeiten? Wäre es alternativ möglich die Stundenanzahl vor Beginn der Brückenteilzeit auf 30 Std. zu reduzieren, damit ich dann später nicht verpflichtet bin Vollzeit zu arbeiten? Wie wäre es bei einer erneuten Schwangerschaft? Wäre die Elternzeit ausreichend um erneut Anspruch auf Brückenteilzeit zu haben oder muss ich tatsächlich aktiv gearbeitet haben um erneut Brückenteilzeit beantragen zu können? Danke für die Hilfe.
von Intuition am 12.03.2023, 20:33