Frage: 450 Euro Job - ich bin in der 7ssw

Liebe Frau Bader, ich helfe in einem Büro aus seit 2 Jahren. Ich bin in der 7ssw. Meine Frage ist bekommt man nach der Entbindung Elterngeld, wenn ja macht das was aus das ich auf 450 Euro gearbeitet habe? Wie hoch ist das Elterngeld und wie lange bekommt man das? Ich bekomme vom Arbeitgeber nur die tatsächlich geleistete Stunden als Gehalt. Also wenn ich z.b. mal krankgeschrieben wäre würde ich kein Gehalt kriegen. Welche Rechte habe ich nun? Ich möchte meinem Arbeitgeber die Schwangerschaft erst in der 12. Woche mitteilen. Liebe Grüße MellyandBerry

von MellyandBerry am 23.09.2020, 21:50



Antwort auf: 450 Euro Job - ich bin in der 7ssw

Hallo, Ein Minijob ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem Minijob hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Elternzeit: bis zu 3 J. - Elterngeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 450 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 450 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2020



Antwort auf: 450 Euro Job - ich bin in der 7ssw

Ja Elterngeld gibt es. Das Elterngeld bemisst sich aus den 12 Monaten vor Mutterschutz. Also alles zusammen/12 und davon 67% ca.

Mitglied inaktiv - 23.09.2020, 21:56



Antwort auf: 450 Euro Job - ich bin in der 7ssw

solange du nichts sagst, fällst du nicht unters mutterschutzgesetz und kannst KEINE rechte erwarten. extra pausen, schwere sachen heben und tragen, überstunden, eventuell sonntagsarbeit. darauf berufen kannst du dich erst mit der mitteilung. elterngeld kannst du auf ein jahr auszahlen lassen oder auf zwei jahre, dann eben nur die hälfte im monat.

von mellomania am 23.09.2020, 22:01



Antwort auf: 450 Euro Job - ich bin in der 7ssw

Du wirst mindestens 300 € bekommen, im höchsten Falle dürften es so 350 € werden wenn nur 450€ job. Ansonsten hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie alle angestellte Schwangere. Allerdings fraglich ob du sie auch einfordert und bekommst wenn du deibe jetzigen schon nicht kennst und nutzt. Stichwort Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Minijobber haben da genauso Anspruch gegenüber der AG.

von Felica am 23.09.2020, 22:03



Antwort auf: 450 Euro Job - ich bin in der 7ssw

Danke für deine Mitteilung. Im Vertrag steht drin das nur bei geleisteten Stunden ich den Stundenlohn bekomme. Ich arbeite in der Woche Mo die und Do insgesamt 8 Std die Woche. Ich musste desöfteren zuhause bleiben entweder weil Kind krank oder ich mal krank war. Und es hieß dann das ich dann mal Mittwoch oder Freitag reinschauen und die Stunden "aufarbeiten" kann. Ist es denn wirklich so das sie mich bezahlen müssen wenn ich krank bin? Danke

von MellyandBerry am 23.09.2020, 22:49



Antwort auf: 450 Euro Job - ich bin in der 7ssw

Schau einfach mal auf der Seite Minijobzentrale nach. Du hast genau die gleichen Rechte, also Lohnfortzahlung, Urlaub usw. wie alle anderen Angestellte. Der Unterschied, du zahlst eben keine Sozialabgaben, also alles was damit zusammenhängt fällt raus. Also keine Arbeitslosenversicherung, keine Krankenversicherug, damit auch kein Krankengeld von der KK oder Kinderkrank von der KK oder Mutterschaftsgeld von der KK. Außer evtl deren Einmalzahlung.

von Felica am 23.09.2020, 23:45



Antwort auf: 450 Euro Job - ich bin in der 7ssw

Bei Erkrankung des Kindes hast du keinen Lohn Anspruch. Nur auf Freistellung. Bei SV pflichtigen Angestellten zahlt dann die KK Lohnersatz. Bei einer Erkrankung von dir, kannst du die Lohnfortzahlung des AG bekommen bei Abgabe eines "gelben Schein" - also einer Krankschreibung vom Arzt.

Mitglied inaktiv - 24.09.2020, 05:31



Antwort auf: 450 Euro Job - ich bin in der 7ssw

Mach dich bitte auch mal richtig schlau bzgl. deiner Rechte als 450-Euro-Jobberin. Selbstverständlich hast du mit AU eine Lohnfortzahlung, wenn du dadurch die eingeplanten Stunden nicht arbeiten kannst. Bist du überhaupt bei der Minijob-Zentrale gemeldet? Das muss dein AG nämlich machen und dir auch monatlich eine ordentlich Lohnabrechnung zukommen lassen. Auf der würden dann nämlich zB die Krankheitstage stehen gemäß der beim AG eingereichten AU.

von cube am 24.09.2020, 07:57



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