Frage: Welche Kosten entstehen?

Hallo Herr Dr., ich habe eine Frage zu den Kosten für eine Fruchtwasseruntersuchung. Stimmt es, dass diese Kosten erst ab einem Alter von 35 von den Krankenkassen übernommen werden? Ich bin erst 33 und würde trotzdem gern eine machen lassen, nur aus Sicherheitsgründen. Muss ich diese Kosten dann selber übernehmen und mit welchen Kosten habe ich zu rechnen? Vielen Dank und viele Grüße, Yve

Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 18:04



Antwort auf: Welche Kosten entstehen?

Hallo Yve, die Kosten für eine Fruchtwasseruntersuchung werden immer dann von der Kasse übernommen,wenn es einen Grund gibt.Dies kann das Alter über 35 Jahre sein,aber auch Besonderheiten beim Kind oder bei Ihnen.Wenn Ihre Ängste so groß sind,daß zu einer starken Belastung der Schwangerschaft dadurch kommt,kann dies ein Grund sein diese Untersuchung durchführen zu lassen.Dies müßte Ihnen dann der Frauenarzt bescheinigen,dann gibt es keine Probleme.Ich würde Ihnen aber raten zunächst sämtliche Methoden der Ultraschalldiagnostik mit Hormonbestimmungen in der Frühschwangerschaft bei einem Praenatalspezialisten durchführen zu lassen.Vielleicht ergeben sich dann so gute Ergebnisse,daß eine Beruhigung auftritt und auf eine Fruchtwasseruntersuchung verzichtet werden kann.Wenn nicht,gibt es auf jeden Fall die Möglichkeit die Fruchtwasseruntersuchung gegenüber der Kasse zu begründen.Die Kosten dafür mit Genetik sollten etwa bei € 1000.- liegen.Ich habe es aber noch nie erlebt,daß bei entsprechender Begründung die Übernahme durch die Kassen abgelehnt wurde. Alles Gute Prof.Dr.B.-J.Hackelöer

von Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer am 20.01.2011



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