Ich putze meiner 13 Monate alten Tochter jeden Abend die Zähne mit fluoridhaltiger Zahnpasta. Natürlich kann sie diese aber noch nicht wieder ausspucken.
Schadet ihr das verschlucken von Zahnpasta? Wäre es besser, ihr Fluortabletten zu geben?
Danke für Ihre Mühe
Mitglied inaktiv - 26.06.2000, 18:49
Antwort auf:
Verschlucken von Zahnpasta
Liebe Silke,
Sie machen alles richtig - entweder Fluoridtabletten oder Putzen mit Zahnpasta ( Fluoridanteil 0,05 %). Es ist sogatr erwünscht, wenn Ihre Tovchter etwas verschluckt
von
Dr. Angela Freundorfer
am 27.06.2000
Antwort auf:
Verschlucken von Zahnpasta
Dazu ist anzumerken, dass Zahnpasta nur als Kosmetikum zur Reinigung in der Mundhöhle zugelassen ist, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch also nicht verschluckt werden soll. Für nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch ist der Anwender verantwortlich.
Auszug aus dem LMBG (http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1993/19931169.1.HTML und folgende):
§ 4
Kosmetische Mittel
(1) Kosmetische Mittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs oder zur Vermittlung von Geruchseindrücken angewendet zu werden, es sei denn, daß sie überwiegend dazu bestimmt sind, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen.
Mittel, die "überwiegend dazu bestimmt sind, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu lindern oder zu beseitigen", sind zwangsläufig Arzneimittel.
Allerdings könnte der Hersteller haftbar sein, wenn er Empfehlungen abgibt, die - auch bei vorauszusehendem Gebrauch (Verschlucken der Zahnpasta durch Kleinkinder ist vorauszusehen) - Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Dazu das LMBG:
Verkehr mit kosmetischen Mitteln
§ 24
Verbote zum Schutz der Gesundheit
Es ist verboten,
1. kosmetische Mittel für andere derart herzustellen oder zu behandeln, daß sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen;
Wenn durch Verschlucken der Zahnpasta über die pflegende/reinigende Wirkung hinaus ein vorwiegend medizinischer Effekt (lindern oder beseitigen von Krankheiten wie z.B. Karies) erreicht werden soll, wird die Zahnpasta zum Arzneimittel, als solches ist sie nicht zugelassen und auch nicht auf Risiken und Nebenwirkungen untersucht. Es droht zumindest die Gefahr einer Zahnfluorose (Schmelzdefekt). Zu nachteiligen Einflüssen auf Immunsystem, Fruchtbarkeit, Intelligenz, Verhalten usw. gibt es keine Sicherheitsstudien, die solche Wirkungen bei den eingesetzten Mengen bzw. vorübergehend lokal erreichten Konzentrationen mit Sicherheit ausschließen.
Wer Dr. Freundorfers Rat befolgst, tut das auf eigene Gefahr, da sie kein Honorar verlangt, also kein gültiger Beratungsvertrag zustande gekommen ist. Ein Internet-Arzt kann für Falschaukünfte wahrscheinlich nicht haftbar gemacht werden (Forumsbeitrag auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit http://www.dialog-gesundheit.de/imdialog/foren.htm von Peter Rapp, Junior-Mitglied, am 16. Mai 2000).
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) sagt zum Thema Zahnpflege: "Eine Zahncreme braucht es jetzt noch nicht, Sie können damit bis zum 3. Geburtstag warten." Das deckt sich mit einer Auskunft von Dr. Evers (Bundesministerium für Gesundheit, BMG) vom Anfang dieses Jahres. Auch das BMG rät von der Verwendung von Fluorzahnpasta bei Kindern unter 3 Jahren ab.
Walter
Mitglied inaktiv - 11.07.2000, 15:36